Mit der gesetzlichen Verankerung des Amtes der Landesbeauftragten für Tierschutz wird dessen Unabhängigkeit dauerhaft gesichert und der Tierschutz fest landesgesetzlich verankert. Dies stärkt die Rechtsverbindlichkeit der Aufgaben, sorgt für Kontinuität in der Arbeit des Amtes und unterstreicht das klare politische Bekenntnis zu einem wirksamen Tierschutz.
| Antrag: | Kapitel 3: Zuhause mit Zukunft: Unsere Lebensgrundlagen schützen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 19.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PRO-3-385 |
| Angelegt: | 21.11.2025, 19:28 |

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