Mit dieser Novelle kann Deutschland laut einem Bericht von Heise-online2 das „bislang ungenutzte Speicherpotenzial der über 1,65 Millionen zugelassenen Elektroautos für das Energiesystem nutzbar machen. Basierend auf bereits zugelassenen E-Autos und einer realistischen Anschlussquote von 20 bis 30 Prozent erschließt dies laut The Mobility House [ein auf die Vermarktung von Batteriespeichern spezialisierter Anbieter] ein dezentrales Speichervermögen von rund 3,3 bis 5 GWh.“ Dies kann, so Heise-online, ein Großkraftwerk mit 1,0 bis 1,5 GW flexibler Leistung ersetzen .
Die Gesetzesnovelle vom 14.11.2025 (Energiewirtschafts- und Stromsteuergesetz), begrenzt die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung für V2G-Szenarien auf Betreiber:innen eigener Photovoltaikanlagen. Da diese Begrenzung nicht nachvollziehbar ist, muss diese baldmöglichst abgeschafft werden und alle Betreiber:innen von V2G-Szenarien in der Novelle berücksichtigt werden. Um möglichst viele Hürden für V2G-Szenarien abzubauen, sind weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht umzusetzen.
1 Probleme und Lösungsansätze dieser Standardisierung sind beschrieben in den Kapiteln 3.3.1 sowie 4.10 des Ergebnisbericht zum Projekt V2G-Potenziale freisetzen – Von Hürden zu Lösungen vom 22.09.2025 https://www.ffe.de/wp-content/uploads/2025/09/FfE_V2G_Potenziale_Heben_Ergebnisbericht.pdf

Kommentare
Monika Luxem-Fritsch: