Im Wesentlichen ein Kürzungs- und Konkretisierungsvorschlag, der sich auf den gefundenen Konsens von LAGs Ökologie, Ländlicher Raum und Tierschutz in den Zeilen 500-502 konzentriert, die wie bisher bleiben sollen:
"Unser Jagd- und Wildtiermanagementgesetz werden wir entlang der aktuellen
wildbiologischen Erkenntnisse, den Erfordernissen des Waldumbaus, des Tier- und
Naturschutzes sowie zur effektiven Eindämmung invasiver Arten weiterentwickeln."
Um Doppelnennungen zum Wildtiermanagement an unterschiedlichen Stellen zu vermeiden, sollten die folgenden Sätze in den Zeilen 317-323
317 "Unsere Vision
318 ist ein Baden-Württemberg, in dem auch Wildtiere einen Lebensraum haben und das
319 ökologische Gleichgewicht gewahrt bleibt. Wir machen uns stark für unsere
320 heimische Artenvielfalt und aktiven Natur- und Artenschutz, der durch modernes
321Wildtiermanagement ermöglicht wird.
322 In Baden-Württemberg haben wir mit unserem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
323 (JWMG) das ökologischste Jagdgesetz in ganz Deutschland, das sich bewährt hat."
deutlich gekürzt in die Zeilen 488ff eingebunden und dort umformuliert werden (s.o.).
Konkret:
Umformulieren des Satzes mit dem Begriff "ökologische Gleichgewicht" in Zeile 319: Das ist wissenschaftlich überholt. Natur und Populationsentwicklungen sind dynamisch und statisch. Daher wie weiter unten den Begriff der Wildtierpopulationen verwenden.
Streichen des Satzes in den Zeilen 319-321 Erfolgreicher Natur- und Artenschutz hängt von vielen Faktoren ab. „Wildtiermanagement“ ist ein hierbei im Vergleich zu anderen Faktoren wie Versiegelung, Zerschneidung, Verlust an Biotopstrukturen, Nitrat- und Schadstoffeinträgen… für die große Mehrzahl Wildtierarten untergeordneter Einflussfaktor. Daher ist der Satz in Zeilen 319-321 nicht zutreffend und sollte gestrichen werden.
Streichen der Zeilen 322-323: Die im JWMG vorgenommene "Verschränkung der Rechtskreise" von Jagd und Naturschutz war gut gemeint, hat aber nicht die erwünschten Fortschritte gebracht. Im Gegenteil: Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz JWMG hat spätestens mit dem Streichen der Einvernehmensregelung des MLR mit dem Umweltministerium für geschützte Arten im Wildtierbericht den Anspruch auf ein Miteinander von Jagd und Naturschutz verloren. Es gibt gravierende fachliche und sogar verfassungsrechtliche Bedenken (MÖCKEL & KÖCK 2014 - verfassungsrechtliches Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums) bezüglich der Tatsache, dass im Jagdrecht der Länder Regelungen zum Artenschutz enthalten sind. Daher Streichen des entsprechenden Satzes.
Kürzen von "alle wildlebenden Tiere..." in Zeile 490, weil sich Wildtiermanagement nicht mit allen wildlebenden Tieren beschäftigt, denn das wären auch Frösche, Mäuse und Insekten.
Ergänzen der Konfliktfelder in Zeile 493 zwischen Forstwirtschaft und Jagd sowie zwischen Jagd und Tierschutz, da wir Wildtiermanagement ganzheitlich betrachtet wissen wollen.
Ergänzen des Hinweises auf die Zuständigkeit des Naturschutzes für streng geschützte Arten in Zeile 493. Dies auch vor dem Hintergrund, dass im Wildtierbericht künftig bei streng geschützten Arten kein Einvernehmen mehr mit der für Naturschutz zuständigen Abteilung (im Umweltministerium) hergestellt werden muss.

Kommentare
Bernd Murschel:
Stephanie Wieland:
Sybille Angela Klenzendorf: