Aktuell ist auf Bundesebene nur eine Zahlung von 0,2 ct/kWh an die Kommunen festgelegt. Dieses Geld wird dem Betreiber aber vom Bund ersetzt. Weitergehende Möglichkeiten für einen Ausgleich der Kommunen wie ein günstigerer Strompreis sind bisher freiwillig.
Mit dem Bürgerenergiegesetz wird eine Vereinbarung mit den Kommunen fest vorgeschrieben. Es wird aber offen gelassen in welcher Weise die finanzielle Zuwendung erfolgt.
https://www.energy4climate.nrw/fileadmin/Service/Publikationen/buergerenergiegesetz-nrw-cr-nrwenergy4climate.pdf
Bei Projekten für Windkraftanlagen oder Freiflächenphotovoltaik fallen größere Untersuchungskosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen und ähnlichem an. Mit einer Vorfinanzierung durch den Fond wird ein Teil des finanziellen Risikos von den Bürgerenergiegenossenschaften genommen.
https://www.energy4climate.nrw/kommunen/klimaneutrale-kommune-nrw/arbeitshilfen/buergerenergiefonds

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