Der angespannten Wohnraumsituation kann langfristig nur begegnet werden, wenn ein relevanter Teil des Wohnungsbestands dauerhaft dem Gemeinwohl verpflichtet wird. Gerade große private Wohnungsunternehmen verfolgen vorrangig renditeorientierte Geschäftsmodelle, die in vielen Fällen zu steigenden Mieten, Vernachlässigung von Beständen und der Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte führen. Dies verschärft soziale Ungleichheit, überlastet kommunale Unterstützungsstrukturen und trifft besonders Menschen, die bereits strukturell benachteiligt sind.
Die Stärkung der öffentlichen Hand durch gezielte Rückkäufe großer Wohnungsbestände ermöglicht stabile Mieten, verlässliche Bewirtschaftung und dauerhafte soziale Bindungen. Kommunen und eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft können so sicherstellen, dass Wohnraum sozial, inklusiv und langfristig bezahlbar bleibt. Wo Rückkaufoptionen fehlen oder Unternehmen nicht kooperationsbereit sind, muss rechtlich geprüft werden, ob Enteignungen als letztes Mittel möglich sind. Das Grundgesetz eröffnet diese Option ausdrücklich, wenn sie dem Gemeinwohl dient und sozialpolitische Ziele anders nicht zu erreichen sind.
Eine solche Prüfung schafft keine automatische Enteignung, sondern stellt sicher, dass alle verfügbaren Instrumente für eine gerechte Wohnraumpolitik genutzt werden können. Angesichts zunehmender Wohnungsnot ist es eine Frage sozialer Verantwortung, alle möglichen Handlungsspielräume zu prüfen.

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