Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll nicht nur Neubau ermöglichen und Wohnungsbestände zurückkaufen, sondern auch eine bessere Allokation von Wohnraum ermöglichen und Leerstände vermeiden.
| Antrag: | Kapitel 4: Baden-Württemberg bietet Perspektive: Überall gut leben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Planen, Bauen, Wohnen (dort beschlossen am: 11.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.11.2025, 21:29 |

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