Die Anpassung des Absatzes unterstreicht, dass Innenentwicklung nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern eng mit der Stärkung von Grün- und Freiflächen verbunden sein muss. Durch gezielte Förderung und Unterstützung der Kommunen bei flächeneffizienten Bautypologien, städtebaulichen Mindestdichten und der Aktivierung bereits vorhandener Flächen wird eine nachhaltige, sozial und ökologisch verträgliche Stadtentwicklung ermöglicht. Gleichzeitig sichern Instrumente wie die Grundsteuer C und der landeseigene Bodenfonds Anreize für die Mobilisierung innerörtlicher Grundstücke und verhindern spekulative Flächeninanspruchnahme am Ortsrand.
| Antrag: | Kapitel 4: Baden-Württemberg bietet Perspektive: Überall gut leben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Planen, Bauen, Wohnen (dort beschlossen am: 11.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.11.2025, 20:09 |

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