Anders als Referendar*innen in Jura oder Lehramt, die monatlich deutlich über 1.000 Euro erhalten, bekommen PJ-Studierende keine festehende Mindestvergütung, sodass an manchen Standorten lediglich rund 300 Euro Entschädigung gezahlt werden. Dies steht in keinem Verhältnis zu der Verantwortung und Arbeitsbelastung, die im PJ bei Vollzeitarbeit im Krankenhaus in der Patientenversorgung getragen werden. Angesichts des dringenden Bedarfs an Nachwuchsmediziner*innen ist diese Ungleichbehandlung weder zeitgemäß noch vermittelbar.
Zudem führt die aktuelle Regelung von Fehl- und Krankheitstagen zu unhaltbaren Situationen: Wer im PJ erkrankt, muss dafür häufig die wenigen Urlaubstage einsetzen. Das setzt Studierende unter erheblichen Druck, begünstigt selbstgefährdende Entscheidungen und ist auch im Interesse der Patientensicherheit nicht vertretbar.
Auch die Ausbildungsqualität unterscheidet sich landesweit stark. An manchen Standorten werden die vorgesehenen wöchentlichen Lerneinheiten sehr mangelhaft umgesetzt. Um eine hochwertige und verlässliche medizinische Ausbildung sicherzustellen, braucht es deshalb verbindliche, landesweit einheitliche Qualitätsstandards im PJ.

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