Das Begnadigungsrecht in Deutschland weist erhebliche rechtsstaatliche Defizite auf: Entscheidungen erfolgen intransparent, ohne klare gesetzliche Kriterien und unterliegen faktisch keiner wirksamen Kontrolle durch Parlamente oder Gerichte. Landesregierungen können Begnadigungskompetenzen weitgehend unkontrolliert auf nachgeordnete Behörden delegieren, wodurch ein erhebliches Missbrauchspotenzial entsteht. Sollte eine populistische oder autoritäre Kraft eine Landesregierung übernehmen, könnten politische Gefolgsleute oder Straftäter aus dem eigenen Milieu begnadigt werden, ohne dass Öffentlichkeit oder Opposition dies verhindern oder auch nur transparent nachvollziehen könnten. Als wehrhafte Demokratie müssen wir solche strukturellen Schwachstellen präventiv beseitigen, bevor sie ausgenutzt werden. Die geforderte Reform mit gesetzlichen Mindestkriterien, Transparenzpflichten, unabhängigen Kontrollgremien und nachträglichen Überprüfungsmechanismen schützt die Integrität der Justiz, verhindert Willkür und stärkt das Vertrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz. Baden-Württemberg sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen und bundesweit Standards für ein rechtsstaatliches, demokratisch kontrolliertes Begnadigungsrecht setzen.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
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| Antragsteller*in: | Jonas Heinrich (KV Karlsruhe) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 10.11.2025, 14:05 |

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