Helfer*innen der DLRG, des DRK und anderer Bevölkerungsschutzorganisation, sind bis heute im Einsatzfall nicht automatisch vom Arbeitgeber freigestellt und bekommen in vielen Fällen keine Erstattung der Einsatzkosten. Für einen soliden Katastrophen- und Bevölkerungsschutz muss die Einsatzsituation der Helfer*innen geklärt sein. Nebenbei betonen wir so die Wichtigkeit des Rettungsdienst in Baden-Württmbnerg und bestärken die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | GJBW (dort beschlossen am: 19.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 21.11.2025, 09:29 |

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