In Baden-Württemberg gibt es seit 2016 die Stelle der Bürgerbeauftragten mit einer Zuständigkeit der Polizei. Allgemein soll der/die Bürgerbeauftragte eine Mediation zwischen Verwaltung und Bürger*innen ermöglichen, im Fall von Missverständnissen zwischen diesen Parteien. Bei dieser Stelle können also auch Beschwerden über Diskriminierung durch die Polizei eingereicht werden, jedoch dient der/die Bürgerbeauftragte nicht, um diese Fälle effektiv zu verfolgen und aufzuarbeiten, das bisherige Prinzip der bloßen Mediation reicht nicht aus. Zusätzlich darf die Beschwerdestelle in Baden-Württemberg nicht tätig werden, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft bereits ermitteln und auch laufende Untersuchen müssen vorläufig beenden, sobald ein Straf- oder Disziplinarverfahren angestoßen wird. Die Beschwerdestelle muss parallel tätig werden dürfen.
Zudem werden häufiger Formen von Armutskriminalität erfasst, als Formen der Kriminalität durch höhere Schichten und Klassen, diesem Ungleichgewicht muss entgegengewirkt werden. Hinzu kommt, dass sich Menschen mit geringer Beschwerdemacht, wie beispielsweise Obdachlose oder Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten nur selten an die Beschwerdestellen werden. Bildung, Schichtzugehörigkeit, ökonomische Ressourcen und individuelle Disposition haben einen erheblichen Einfluss auf eine Einleitung oder eben keine Einleitung eines Beschwerdeverfahrens. Die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerbeauftragten bzw. einer Polizeibeschwerdestelle in Baden-Württemberg muss möglichst niedrigschwellig sein und auch Menschen mit geringer Entscheidungsmacht erreichen.

Kommentare
Caroline Müller:
Inhaltlich unterstütze ich den Antrag!