Die Formulierung macht klar, dass wir den Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD im Bundesrat stellen möchten. Daraus ergeben sich meiner Wahrnehmung nach gleich mehrere Vorteile: Zuerst wird klar, dass wir uns nicht nur abstrakt dafür einsetzen wollen, sondern dass wir tatsächlich den Antrag stellen wollen. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um den Antrag der Prüfung, nicht um ein Verbot, über das nach unserem Grundgesetz aus gutem Grund lediglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden darf. Durch das Hinzufügen des Wortes „juristisch“ wird betont, dass es sich hierbei keineswegs um eine parteipolitische Entscheidung handelt, sondern um eine juristische Entscheidung. Daher muss diese von Jurist*innen getroffen werden, das kann allerdings erst dann erfolgen, wenn der Antrag gestellt wurde. Die Änderung von „Verfassungswidrigkeit“ auf „Verfassungsmäßigkeit“ ist eine positivere Formulierung.
Zuletzt wird außerdem klar genannt, dass wir den Antrag im Bundesrat stellen wollen. Grundsätzlich sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung antragsberechtigt, allerdings ist aktuell ein Antrag durch den Bundestag oder die Bundesregierung nicht in Sicht, daher muss der Bundesrat tätig werden. Bei der Landtagswahl im Jahr 2026 entscheiden die Wähler*innen in Baden-Württemberg über die Zusammensetzung des neuen Landtags. Durch diese Formulierung können uns die Wähler*innen ein Mandat mit dem Auftrag, diesen Antrag zu stellen, geben.
Bei den weiteren Änderungen handelt es sich um eine grammatikalische Verbesserung sowie eine stärkere Formulierung: „volle[n] Härte“ statt nur „Härte“.

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