Ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz stärkt das Vertrauen der Menschen in den Staat. Es sorgt dafür, dass niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Alter oder sexueller Identität benachteiligt wird, insbesondere im Kontakt mit staatlichen Behörden.
Mit klaren Regeln, Beschwerdemöglichkeiten und unabhängigen Anlaufstellen schaffen wir Transparenz, Rechtssicherheit und echten Schutz vor Diskriminierung. So wird Gleichbehandlung zur gelebten Realität im öffentlichen Dienst.

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