Das Landesinformationsfreiheitsgesetz stärkt seit seiner Einführung 2016 die politische Teilhabe durch Einsicht in amtliche Informationen und schafft so eine bürgernahe Kultur des Vertrauens und des Dialogs. Seine Weiterentwicklung zu einem echten Transparenzgesetz war bereits im Koalitionsvertrag 2021 vorgesehen, wurde jedoch nicht umgesetzt. Der Zugang zu validen, amtlichen Informationen ist jedoch unverzichtbar für den demokratischen Meinungsbildungsprozess. Mit der Einführung eines Transparenzportals lässt sich dieser außerdem bürokratiearm umsetzen: Der Paradigmenwechsel weg von aufwändiger Einzelfallbeantragung hin zu einer gebühren- und barrierefreien, proaktiven Bereitstellung in einem frei zugänglichen Portal senkt Verwaltungskosten und stärkt die Politik des Gehörtwerdens.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 20.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 23.11.2025, 15:49 |

Kommentare