Der Begriff „Hate Speech“ ist unpräzise und öffnet einer potenziellen Zensurdebatte (vgl. die Trusted-Flagger-Debatte um potenzielle politische Einflussnahme bei der Umsetzung des Digital Service Acts durch die Bundesnetzagentur) Tür und Tor. Diese offene Flanke gegenüber unseren politischen Gegnern sollten wir schließen. Präziser ist die Rede von „strafrechtlich relevanten Inhalten“, da Inhalteregulierung immer das Dilemma zwischen Zensur und Meinungsfreiheit aushalten muss.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 20.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 23.11.2025, 15:57 |

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