Autonom handelnde KI-Systeme bergen die Gefahr einer Verlagerung von Handlungs- und Entscheidungsautonomie vom Menschen auf die Maschine. Bei der Einführung von KI-Systemen in einem derart grundrechtssensiblen Bereich wie der Justiz muss daher gewährleistet sein, dass die richterliche Unabhängigkeit und Autonomie nicht eingeschränkt wird.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 20.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 23.11.2025, 16:00 |

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