Bislang haben die Absätze zu Rechtsextremismus und allgemeiner Extremismusprävention einen starken Fokus auf Problembeschreibung und spät ansetzende Gegenmaßnahmen, wie Ausstiegsberatung. Der Änderungsantrag legt den Fokus auf präventive Aspekt sowie zivilgesellschaftliche Arbeit. Er stellt auch bereits erfolgreich arbeitende Akteure im Land heraus, deren Arbeit wir unterstützen.
Forderungen nach „politischer Neutralität“ bedrohen diese Arbeit, da sie in der Regel einseitig von rechts gestellt werden und eigentlich zum Ziel haben, die Aufklärung über extreme Rechte zu verhindern. Eigentlich soll politische Bildungsarbeit aber im Gegenteil gerade nicht neutral sondern parteiisch für die plurale, freiheitliche Demokratie sein. Das hat beispielsweise auch die Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2025 nochmals verdeutlicht: „Neutralität im Sinne der Verfassung bedeutet Unparteilichkeit, nicht aber Wertefreiheit oder gar Positionslosigkeit. Positionen und Äußerungen außerhalb demokratischer Werte müssen durch Träger und Fachkräfte der Jugendarbeit als solche aufgezeigt und entsprechend behandelt werden. Das kann auch den Ausschluss von Vertreterinnen und Vertretern solcher Haltungen beinhalten – auch zum Schutz von jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ggf. von entsprechenden Äußerungen und Handlungen negativ betroffen sind.“ (Protokoll der JFMK, TOP 7.1; https://jfmk.de/wp-content/uploads/2025/06/Externes-Ergebnisprotokoll-der-JFMK-2025.pdf)
Die Einrichtung des Instituts für Rechtsextremismusforschung und der Dokumentationsstelle Rechtsextremismus sind große grün Erfolge – wir sollten uns nun auch dafür einsetzen, dass sie auch gut arbeiten können und die dort beschäftigten Personen geschützt sind.

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