Die Servicestelle heißt Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung. Verfahren der Bürgerbeteiligung sind keine „Debatten“. Es sind moderierte Verfahren und dialog-orientierte Veranstaltungen mit unterschiedlichen Zielrichtungen. Mal sollen die Bürger*innen tatsächlich Lösungen erarbeiten, mal fragt man lediglich ihre Bedürfnisse und Haltungen ab. So heißt es im Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung, dass diese dafür da ist, die „Bedürfnisse“ der Bevölkerung abzufragen. Bürgerbeteiligung produziert – anders als direkte Demokratie – vor allem Empfehlungen. Zudem: Wenn wir schreiben, dass Bürgerbeteiligung „tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Lösungen“ finden soll, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die gewählten Gremien das nicht können? Diesen Vorwurf sollten wir uns nicht aussetzen. Deshalb benennen wir am besten den gemeinsamen Nenner jeder ernstgemeinten Bürgerbeteiligung: das Erweitern der Entscheidungsgrundlage für Behörden und gewählte Gremien. Das Förderprogramm Beteiligungstaler ist nicht falsch. Die Nachbarschaftsgespräche sind von ihrer Zielrichtung her aber ein besseres Beispiel. Daran können wir verdeutlichen, dass diese Programme den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Streichungen danach ist vor allem die Kürzung von unnötigen Längen und einer Floskel („Anforderungen einer aktiven Bürgergesellschaft“). Zudem hat nicht die Landesregierung das Wahlrecht geändert, sondern der Landtag.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie, Recht und Innere Sicherheit (dort beschlossen am: 20.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 24.11.2025, 08:35 |

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