In der Überschrift zu diesem Teil steht „Beteiligung leben, Mitsprache erweitern“. Doch danach folgt nur ein Rückblick auf Erreichtes. Insofern könnte man „Mitsprache erweitern“ auch streichen. Aber es gibt noch zu tun.
Laut dem Demokratie-Monitor 2025 der Universität Hohenheim ist die Zufriedenheit in Deutschland mit dem Funktionieren der Demokratie von 64 auf 44 (!) Prozent gesunken. Mit dem Funktionieren der Demokratie auf Ebene der Länder sind 53 Prozent der Befragten in Deutschland zufrieden. Dagegen sind mehr Menschen in Baden-Württemberg, nämlich 63 Prozent, mit dem Funktionieren der Demokratie im Land zufrieden. Dieser Unterschied zum Bund und zu den anderen Bundesländern liegt unter anderem an der Politik des Gehörtwerdens. Fast alle Menschen in unserem Land wünschen sich, dass die Idee hinter der Politik des Gehörtwerdens fortgesetzt wird.
Mit den Bürgerforen zur Dauer des allgemein bildenden Gymnasiums und zum Landes- Nichtraucherschutz-Gesetzes haben wir Debatten versachlicht. Und wir haben das Versprechen eingelöst, die Menschen an der Gesetzgebung stärker zu beteiligen. Solch ein Versprechen und dessen Umsetzung ist deutschlandweit einmalig. Auch bei der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ haben wir mit Jugendbeteiligung und einem Bürgerforum ein parlamentarisches Verfahren für Mitsprache geöffnet. Grün- wie CDU-geführte Ministerien haben in den letzten zehn Jahren erfolgreich Menschen an ihren Vorhaben beteiligt. Diese Erfolgsgeschichte soll Baden-Württemberg fortsetzen.
Auch Bürgerentscheide und Volksabstimmungen sollen von Formen der Bürgerbeteiligung profitieren. Dafür müssen wir die Verfahren flexibler gestalten. In vielen Bundesländern ist es möglich, dass man über Alternativen abstimmen kann. In Baden-Württemberg können wir das auf Landesebene. Warum nicht auch in der Kommune? Die Regierungsfraktionen hatten sich auf entsprechende Eckpunkte geeinigt. Eine Gesetzesinitiative kam dann aber nicht mehr zustande. Es scheiterte am Unwillen des Koalitionspartners in der Regierung.
Vielen Menschen erscheint es antiquiert, dass sie ein Volksbegehren nicht auch digital unterstützen können. In allen Lebensbereichen hält die Digitalisierung Einzug. Die Europäische Bürgerinitiative kann jetzt schon elektronisch gezeichnet werden. Diese Möglichkeit sollte es auch für Volksbegehren geben. Im Gegenzug könnte die Amtseintragung abgeschafft werden. Die freie Sammlung per händischer Unterschrift sollte weiterhin bestehen bleiben.
Mit kommunalen Beteiligungssatzungen können Kommunen bestimmen, wann Beteiligungsverfahren von den Bürger*innen initiiert werden können, oder wie diese in der Kommune ablaufen. Beteiligungssatzungen könnten auch Regeln für Bürger*innenhaushalte, Quartiersbudgets oder ähnliches enthalten. Wir sollten den Kommunen in der Gemeindeordnung mehr Spielraum für Beteiligung einräumen.
Der Umbau der Wirtschaft, eine veränderte Energiewirtschaft und die Konsequenzen des Klimawandels kommen überall im Land an. Auch in kleinen und mittleren Kommunen ist dieser Wandel spür- und erlebbar. Viele Menschen wenden sich gegen diese Veränderungen. Gerade kleine und mittlere Gemeinden haben oftmals nicht die personellen und finanziellen Ressourcen, um mit Beteiligungsformaten notwendige Veränderungen zu begleiten. Deshalb hat das Land das Forum Energiedialog und die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung geschaffen. Letztere hat auch finanzielle Mittel für Kommunen unter 20.000 Einwohner*innen zur Verfügung gestellt. Diese unterstützende Leistungen wollen wir beibehalten.

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