Gefängnisstrafen sind kein effektives Mittel für die Kriminalitätsbekämpfung bei Jugendlichen. Nur zehn Prozent der jugendlichen Strafgefangenen in der JVA Adelsheim werden nach ihrer abgesessenen Gefängnisstrafe NICHT noch einmal verurteilt, 64% werden sogar ein weiteres Mal inhaftiert. Zudem kann der Jugendstrafvollzug schon heute - in der aktuellen Ausgestaltung - nicht den Wohngruppenvollzug bieten, der eigentlich als Regelform vorgesehen ist.
Nicht erst seit Corona mangelt es dramatisch an Kinder- und Jugendpsychiater*innen, -psycholog*innen, Kinder- und Jugendpsychiatrieplätzen sowie geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen. Hier sind sich Wissenschaft, Justiz, Polizei und Jugendhilfe einig: Ein Ausbau an diesen Stellen, die eine weitaus höhere Effektivität aufweisen als der Jugendstrafvollzug, wäre der zentrale Schlüssel bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität. Hierauf sollte das Land Baden-Württemberg auch in Hinblick auf den nächsten Haushalt einen klaren Fokus legen. Teilweise werden Jugendliche in einer JVA inhaftiert, weil es keinen anderen Ort gibt, wo sie untergebracht werden können.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Marilena Geugjes (KV Heidelberg) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.11.2025, 15:49 |

Kommentare