„Wehrhafte Demokratie“ sollte sich auf strukturellen und jursitischen Umgang beziehen und auf Instrumente des demokratischen Staates, sich selbst und seine Institutionen vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Parteiverbotsverfahren.
Prävention auf Ebene des Individuums und mittels zivilgesellschaftlicher Akteure sind davon zu unterscheiden. Letztere können dann wirksam sein, wenn sie kontinuierlich arbeiten können und ausreichende Personalressourcen haben. Das funktioniert allerdings nicht in Projekförderungen, die teilweise jährliche Antragstellungsprozesse erfordern, die sehr viel Arbeitszeit bindet. Zudem führen Projektförderungen zu hoher Personalfluktuation und damit zu einem beständigen Wissensverlust.

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