Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg schließt für Gemeinderatswahlen eine Kandidatur von Angestellten der Verwaltung oder sogar Erzieher*innen in städtischen Kindergärten aus. Das gleiche gilt für die Kreistagswahlen. Bürgermeister*innen können aber ohne Probleme für den Kreistag kandidieren, obwohl es hier Interessenskonflikte gibt. Der Kreis hat eine Kontrollfunktion gegenüber der Kommunen und entscheidet u.a. über die Kreisumlage.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie, Recht und Innere Sicherheit (dort beschlossen am: 20.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.11.2025, 12:40 |

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