Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Menschen mit Behinderungen sind häufiger Gewalt ausgesetz als Menschen ohne Behinderung. Besonders Frauen mit Behinderungen erleben deutlich mehr Gewalt als Frauen ohne Behinderungen. Diese Gewalt passiert meistens nicht auf der Straße, sondern in Räumen, die sie eigentlich schützen sollen (z.B. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen). Darum muss hier auf eine gute Implementierung von Gewaltschutzmaßnahmen (zum Beispiel durch Vorgaben für die Umsetzung des § 37a SGB IX) gesorgt werden, die verbindliche Regelungen zu Gewaltschutzkonzepten und Prävention treffen.
Der barrierefreie und niederschwellige Zugang zuden Fachberatungsstellen muss für alle Menschen ermöglicht werden. Ebenso müssen die Beratungsangebote ausgeweitet werde, um die Zielgruppe besser zu erreichen. (z.B. aufsuchende Angebote (Hausbesuche), mehr Infos über Angebote zum Beispiel auch in Leichter Sprache).

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