Nach derzeitiger Rechtslage ist es umstritten, ob ein Aufkleber „Bitte keine Werbung“ auch Wahlkampfwerbung politischer Parteien umfasst. Rechtsprechung gibt es dazu nur auf der Ebene eines Oberlandesgerichts. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags ist es auf Bundesebene möglich, durch Gesetzesänderung Rechtssicherheit zu schaffen (WD 3 - 3000 - 106/16). Derzeit verzichten die meisten grünen Kreisverbände darauf, in Briefkästen mit dieser Kennzeichnung Wahlkampfwerbematerial einzuwerfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Dies wird jedoch vom politischen Wettbewerb teils sehr unterschiedlich gehandhabt, weswegen unseren Kreisverbänden ein politischer Wettbewerbsnachteil entsteht. Es liegt daher im Interesse eines jeden grünen Kreisverbands, aber auch anderer Parteien, eine Regelung herbeizuführen, die Rechtssicherheit schafft und unseren Ehrenamtlichen an der Basis einen möglichst effektiven grünen Wahlkampf ermöglicht.
| Antrag: | Kapitel 5: Zusammen stark: Unserer Heimat eine Zukunft in Sicherheit, Demokratie und Freiheit geben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Tübingen (dort beschlossen am: 25.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.11.2025, 14:22 |

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