| Veranstaltung: | LDK in Ludwigsburg 12. bis 14. Dezember 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | SO Sonstiges |
| Antragsteller*in: | Barbara König (KV Odenwald-Kraichgau) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 28.10.2025, 09:44 |
SO-2: Keine Nutzung der Datenanalysesoftware Gotham von Palantir
Titel
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz spricht sich entschieden gegen den Einsatz der
Analysesoftware Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir Technologies
Inc. aus.
Sie fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, diese Software weder bei
der Polizei, den Sicherheitsbehörden oder anderen Bereichen der öffentlichen
Verwaltung einzusetzen oder den Einsatz zu dulden. Das bestehende
Vertragsverhältnis mit Palantir Technologies Inc. ist unverzüglich zu beenden.
Ebenso soll jede Übergangslösung mit Palantir abgelehnt werden. Statt dem
Unternehmen über Jahre hinweg zusätzliche Wettbewerbsvorteile gegenüber
europäischen Anbietern zu verschaffen, soll die Landesregierung
datenschutzkonforme, europäische Alternativen fördern und die heimische
Digitalwirtschaft stärken. Darüber hinaus setzt sich der Landesvorstand dafür
ein, bundesweit für digitale Souveränität, Grundrechtsschutz und Transparenz bei
der Nutzung staatlicher IT-Systeme einzutreten.
Begründung
Der Einsatz von Software zur automatisierten Datenanalyse muss auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen, verhältnismäßig sein und die Grundrechte der Bürger:innen wahren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 unmissverständlich dargelegt, dass automatisierte Datenverknüpfungen und -analysen besonders eingriffsintensive Maßnahmen darstellen, die strengen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen. Diese Bedingungen erfüllt die Softwarekomponente Gotham von Palantir Technologies Inc. nicht.
Mit Palantir Technologies Inc. würde Baden-Württemberg seine sensibelsten Sicherheits- und Polizeidaten einem Unternehmen anvertrauen, das eng mit den US-Geheimdiensten verbunden ist und dem US-amerikanischen Cloud Act unterliegt. Dieser verpflichtet amerikanische Firmen, Sicherheitsbehörden auch dann Zugriff auf Daten zu gewähren, außerhalb der USA gespeichert sind. Damit ist ein Einsatz, der mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbar wäre, ausgeschlossen. Palantir Technologies Inc. ist zudem nicht Teil des EU-US Data Privacy Framework, sodass Datenabflüsse in die USA weder kontrollierbar noch zu verhindern sind.
Die politische und ideologische Nähe des Unternehmensgründers Peter Thiel zu Donald Trump und autoritären Bewegungen steht in fundamentalem Widerspruch zu unseren demokratischen Werten. Software von Palantir Technologies Inc. einzusetzen, heißt, sich von einem privaten Unternehmen abhängig zu machen, das gezielt auf Intransparenz, Machtkonzentration und politische Einflussnahme setzt.
Auch praktisch ist der Einsatz von Gotham hochproblematisch. Der Vertrag über rund 25 Millionen Euro wurde offenbar ohne Ausschreibung abgeschlossen. Der Quellcode ist nicht offen, der Betrieb kann nur unter Mitwirkung von Palantir-Mitarbeitenden erfolgen – eine dauerhafte Abhängigkeit von einem US-Konzern wäre die Folge. Lizenzentzug, fehlende Sicherheitsupdates oder technische Manipulationen könnten die Funktionsfähigkeit der Polizei jederzeit gefährden.
Darüber hinaus widerspricht der Einsatz der neuen EU-KI-Verordnung, die Systeme des sogenannten „Predictive Policing“ untersagt, da sie fehleranfällig sind und zu Diskriminierungen führen können. Eine Technologie, die zur Überwachung und Kontrolle missbraucht werden kann, darf in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben.
Wir wollen stattdessen eine Sicherheitsarchitektur, die auf europäischer Technologie, rechtsstaatlichen Prinzipien und echter digitaler Souveränität basiert. Die von der Innenministerkonferenz im Juni 2025 beschlossene „Nationale Sicherheitsklausel“ eröffnet dafür den notwendigen politischen Rahmen und leistungsfähige Anbieter sind vorhanden.

Kommentare