Grüne Erfolge weiterentwickeln - Steckersolar für Alle
Deutschland hat sich auch durch grüne Initiativen wie das Recht auf Steckersolar für Mieterinnen und Mieter im § 554 BGB und Wohnungseigentümer im § 20 WEG zum Leitmarkt für Steckersolargeräte entwickelt.
Wahrscheinlich gibt es derzeit etwa 4 Mio Steckersolargeräte in Deutschland. Diese sind sicher und ermöglichen auch Personen ohne Eigenheim und mit geringem Einkommen sich an der Energiewende zu beteiligen, bis zu 25% des Jahres Stromverbrauchs (Mit Kleinspeicher bis zu 70% selbst zu erzeugen) und erheblich an Geld zu sparen.
Bisher profitieren vor allem von dieser Entwicklung: Bewohner im eigenen Einfamilienhaus, Mieterinnen und Mieter in großen kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen wohnen, kommen bislang nur selten in den Vorzug einer eigenen Steckersolargerätes. Diese Haushalte sind oft mit einer großen Anzahl technisch nicht nachvollziehbarer und teurer Verhinderungsauflagen ihrer Vermieter konfrontiert. Es drängt sich der Eindruck auf einige große Vermieter sehen Mieterstrommodelle - häufig mit Stromkosten für den Mieter an der Schwelle des rechtlich zulässigen, daher 10% unter dem teuren Grundversorgertarif - als neues zusätzliches Geschäftsmodell sehen.
gezielten Förderprogramm für Personen mit geringem Einkommen
Darüber hinaus ist es Personen mit geringem Einkommen, die zur Miete wohnen, oft nicht möglich, selbst zu investieren. Im Gegenteil, sie werden über höhere Netzentgelte belastet. Aufgrund der großen Anzahl von Eigenstromanlagen im Eigenheim auf weniger Kilowattstunden umgelegt werden müssen. Deshalb soll es zum einen eine Förderung für Mieter mit geringem Einkommen geben., die ien Steckersolgarät nutzen wollen. Die Anrechnung auf Transferleistungen kann vermieden werden, wenn die Regelungen in § 84 SGB XII beachtet und die Zuwendung entsprechend strukturiert werden.
Vermieter fördern, die ganze Häuser mit BalkonSolar austatten
Zum anderen soll ein weiterer Teil der Förderung direkt über Wohnungsbauunternehmen gegeben werden, die viele Sozialwohnungen oder in Quartieren mit sozialen Herausforderungen vermieten. Sie sollen dadurch motiviert werden von sich aus ganze Häuser mit Steckersolargeräten auszustatten und dabei Skaleneffekte (ähnliche Balkone, Beauftragung eines Elektrikers, ggf. Hubsteigers zur fachgerechten Anbringung usw.) zu nutzen.
Halterung für alle Balkone verfügbar
Für jede Art Balkon gibt es inzwischen zertifizierte Halterungen, auch für dicke Betonbalkone. Steckersolargeräte müssen dabei nicht immer am Balkon hängen, sondern ein Wohnungsunternehmen kann sie auch an der Fassade, dem Dach, Zaun oder im Garten den Mietenden zur Verfügung stellen.
Neue Norm bringt Rechtssicherheit
Die vom VDE für Dezember angekündigte neue Steckersolarnorm bietet die technische Grundlage eine bürokratiearme Installation noch rechtssicherer möglich zu machen. Auch wenn ein Anschluss ohne spezielle Einspeisteckdose schon heute möglich ist und auch keine Außensteckdose benötigt wird.

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