Gleiche Teilhabe für alle, auch Minderheiten §154 SGB IX sieht vor, dass in Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmer*innen 5% davon schwerbehindert sind. Aktuell liegt in Baden-Württemberg der Durchschnitt im öffentlichen Dienst nur bei 4,84% und in der Privatwirtschaft sogar nur bei 3,62%. Weiterhin liegt die Quote der Arbeitgeber*innen, die diese Vorgabe erfüllen nur bei 35% (Stand 2022) und damit unter dem bundesweiten Anteil. Weiterhin sieht §178 SGB IX jährlich eine Schwerbehindertenversammlung vor, wo unter anderem Arbeitgeber*innen Rechenschaft ablegen. Da es aber ohne Konsequenzen bleibt, wenn Vorgaben wie diese nicht umgesetzt werden, ergreifen Arbeitgeber*innen sehr selten Initiative etwas für Inklusion und Barrierefreiheit zu tun. Weiterhin halten sich bei Schwerbehinderten wie bei allen Minderheiten Vorurteile, die wir hiermit abbauen wollen.
Stärkung der wirtschaftlichen Situation im Land
Pro fehlendem*r Arbeitnehmer*in wird monatlich vom Unternehmen eine Strafabgabe zwischen 155€ und 815€ abhängig von der unternehmenseigenen Quote abgegeben. Allein die Reduzierung dieser Strafabgaben könnte die wirtschaftliche Situation verbessern oder zumindest entspannen, da diese aufs Jahr gerechnet pro Unternehmen einen fünf- bis siebenstelligen Betrag ergeben. Weiter trägt jede*r zum wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebs bei. Es sei erwähnt, dass jede*r Arbeiter*in durch den Input Möglichkeiten für andere Personen und Betriebe schafft.
Vorurteile bekämpfen – Informieren und Transparenz schaffen
Bei vielen Arbeitgeber*innen halten sich noch Vorurteile, dass Schwerbehinderte weniger leisten oder für sie teurer sind. Unter anderem mit Werbetafeln in der Öffentlichkeit, wollen wir zeigen, dass diese Vorurteile falsch sind. Regelmäßiger Austausch mit dem Integrationsamt soll das in den Betrieben begreiflich machen. Durch Vorstellung deren Unterstützungsmöglichkeiten, soll die Angst vor der finanziellen Hürde genommen werden und individuelle Erfolgsgeschichten zeigen ebenfalls auf, dass die Vorurteile falsch sind.
Förderungen bieten – Schwerbehinderte anstellen attraktiv machen
Jede*r Arbeitgeber*in möchte Anerkennung, wobei das nicht nur für eigene Angebote sein muss. Wenn ein Betrieb mehr Barrierefreiheit und Inklusion ermöglicht als nötig, sollte das anerkannt und gefördert und bei entsprechenden Vorhaben unterstützt werden.

Kommentare