Die Identifizierung von KI-Use-Cases für Unternehmen ist keine staatliche Aufgabe, sondern kann lediglich durch kluge Regulierung unterstützt werden. Doch dafür ist die Formulierung „KI-freundlicher Datenschutz“ zu unbestimmt – zahlreiche KI-Anwendungen wie bspw. die von Optocycle in Tübingen (Teil des Cyber Valleys) verarbeiten gar keine personenbezogenen Daten und sind daher auch nicht vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung umfasst. Sehr viel sinnvoller wären dagegen die hier von uns vorgeschlagenen Maßnahmen: 1) Die Kapitalmarktunion baut Hindernisse für Kapitalmarktgeschäfte in der EU ab und erleichtert jungen Unternehmen den Zugang zu Risikokapital. Dadurch gewinnt Baden-Württemberg an Attraktivität für Investoren und lockt dringend benötigtes Wagniskapital für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in der KI-Branche ins Land. 2) Die Stärkung der DSK gewährleistet eine bundesweit einheitliche Auslegung der DSGVO, ohne die Beratungskompetenz der Landesdatenschutzbeauftragten und ihren direkten Draht zu den Unternehmen vor Ort abzuschaffen und damit Nachteile für den Wirtschaftsstandort in Kauf zu nehmen. Diese Forderung entspricht der bisherigen Beschlusslage unserer Partei (bspw. im Bundestagswahlprogramm 2025) und wird so auch von unseren Mandatsträgern auf Bundesebene vertreten (bspw. Konstantin von Notz in netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2025/datenschutzreform-kommt-der-kahlschlag/). 3) Die Einführung von KI-Reallaboren, wie sie auch in der KI-Verordnung vorgesehen sind, ermöglicht eine praxisnahe Erprobung von KI-Innovationen und fördert den Austausch von bewährten Verfahren zwischen Unternehmen und Behörden. Das Instrument reduziert so Rechtsrisiken und erleichtert den Zugang von KI-Systemen auf dem europäischen Markt, was einen klaren Wettbewerbsvorteil für mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg schafft.
Dieser Antrag wird von der LAG Europa unterstützt (dort beschlossen am: 24.11.2025)

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