Eine praxistaugliche, rechtssichere und bürokratiearme Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes liegt eindeutig in unserem Interesse. Allerdings darf die bürokratiearme Umsetzung nicht dazu führen, dass das Gesetz in seinem Kern beschnitten wird.
| Antrag: | Kapitel 1. Land der Möglichkeiten: Unseren Wohlstand auf eine neue Grundlage stellen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Europa (dort beschlossen am: 24.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.11.2025, 09:36 |

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