Die Reform der Eingliederungshilfe hat die Kommunen (aber auch Menschen mit Behinderungen und Leistungserbringer) vor einige Herausforderungen gestellt. Dadurch, dass die Bedarfsermittlung anlasbezogen statt jährlich erfolgen soll, werden die Kostenträger aber auch die Menschen mit Behinderungen bürokratisch entlastet. Da wo Hilfen funktionieren, sollen sie ohne weitere Prüfung weiterlaufen.
Wenn Menschen einen Anspruch auf Leistungen haben, müssen diese auch so schnell wie möglich erfolgen. Für die betroffenen Menschen muss es egal sein, wer für die Leistungen zustädig ist. Die Klärung der Zuständigkeiten darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, sondern ist Sache der jeweiligen Kostenträger, die dies auch rückwirkend untereinander regeln.
Für Grundbedarfe, die bei bestimmten Gruppen regelmäßig auftreten, sind pauschalisierte Leistungen denkbar, die unbürokratisch gewährt werden können. Das spart Bürokratie auf allen Seiten. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Basie individuelle Bedarfe bleiben dabei unberührt.
| Antrag: | Kapitel 1. Land der Möglichkeiten: Unseren Wohlstand auf eine neue Grundlage stellen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 25.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.11.2025, 11:00 |

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