Der Änderungsantrag präzisiert den bereits im Programmentwurf angelegten Kurs: Baden-Württemberg soll konsequent aus fossilem Erdgas aussteigen, diesen Umbau aber planbar, sozialverträglich und technisch sinnvoll gestalten. Der Entwurf fordert schon heute einen geordneten Ausstieg aus fossilem Erdgas und eine integrierte Planung von Strom-, Wärme- und Wasserstoffnetzen, um das Klimaneutralitätsziel 2040 zu erreichen.
Mit der Ergänzung, dass Gas eine Brückentechnologie auf dem Weg in die Klimaneutralität ist, machen wir deutlich: Der Ausstieg ist politisch gesetzt, aber der Übergang muss so gestaltet werden, dass Haushalte, Kommunen und Betriebe nicht überfordert werden und Vertrauen in die Wärmewende behalten.
Zugleich greifen wir die im Programmentwurf beschriebene Rolle des Wasserstoffs als Schlüssel für schwer zu elektrifizierende Prozesse auf.
Indem wir ausdrücklich festhalten, dass Gasnetze künftig in Teilen für den Transport von Grünem Wasserstoff genutzt werden sollen, stellen wir eine Anschlussfähigkeit zur Wasserstoff-Roadmap des Landes sowie zur im Entwurf beschriebenen Rolle von Wasserstoff-Back-up-Kraftwerken her. So vermeiden wir Fehlinvestitionen: Leitungen, die sinnvoll auf H₂ umgestellt werden können, werden weiter genutzt; andere Netze laufen geordnet aus. Damit stärken wir zugleich die Versorgungssicherheit der Industrie und die Transformationsfähigkeit unseres Standorts.
Schließlich schärfen wir die soziale Dimension, die der Entwurf selbst anspricht: Wenn die Zahl der Nutzer*innen sinkt, steigen die Netzentgelte und es droht eine Kostenfalle für Haushalte und Betriebe mit geringeren Einkommen.
Indem wir klar formulieren, dass Erdgas für Endverbraucher*innen überflüssig gemacht werden soll und die Gasübertragungsnetze eine Perspektive in der Wasserstoffwirtschaft oder im geordneten Auslaufen brauchen, verknüpfen wir Klimaziele mit sozialer Gerechtigkeit und industrieller Vernunft.

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