Veranstaltung: | LDK in Weingarten am 14./15.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft, Finanzen und Soziales (dort beschlossen am: 15.07.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.09.2023, 15:45 |
V1: Förderung der Gemeinwohlökonomie realisieren
Antragstext
Die Landtagsfraktion soll durch eigene Initiativen gegenüber der Regierung
sicherstellen, dass der in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ausbau der
Gemeinwohlökonomie zügig realisiert wird.
Dazu sollen bereits vor dem Doppelhaushalt 2025/26 erste Schritte zur Förderung
der Gemeinwohlökonomie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes und zur
Vorbereitung der Unternehmen auf das neue europäische Nachhaltigkeitsreporting
(CSRD) realisiert werden.
Begründung
In der Koalitionsvereinbarung 2021 steht in den Kapiteln Finanzen und Wirtschaft:
„Wir wollen Unternehmen bei der Einführung einer Gemeinwohlbilanz unterstützen und diese Initiativen bekannter machen. Als Land wollen wir vorbildhaft vorangehen und nach dem erfolgreichen Pilotprojekt beim Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg in weiteren Landesunternehmen eine Gemeinwohlbilanzierung etablieren. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen mindestens fünf weitere Landesbetriebe und Unternehmen mit Landesbeteiligung folgen.“
„Unternehmen tragen Verantwortung in der Frage, wie sie wirtschaften. Wir möchten sie unterstützen, sich dabei stärker am Gemeinwohl zu orientieren. Hierfür wollen wir das Instrument Gemeinwohlbilanz stärken.
Eine Anlaufstelle für neue Formen des Wirtschaftens soll ein eigenes Förder- und Beratungsprogramm für gemeinwohlbilanzierte Unternehmen und Formen der solidarischen Landwirtschaft entwickeln, um deren Aufbau und Entwicklung zu erleichtern. Für Sozialunternehmen werden wir bessere Finanzierungsinstrumente schaffen. Wir wollen prüfen, inwiefern Unternehmen oder Initiativen, die neue Formen des Wirtschaftens bereits umsetzen, bei Fördermitteln besser berücksichtigt werden können. Mit einem jährlichen Bericht zum Nationalen Wohlfahrtsindex (NWI) für Baden-Württemberg wollen wir den Fokus vom Bruttoinlandsprodukt auf ein gesamtheitlicheres Wohlfahrtsmaß lenken“.
Mit dem ab 2025 geltenden Europäischen Nachhaltigkeitsreporting (CSRD) werden Erwartungen der GRÜNEN zu gesetzlich verpflichtenden Berichtstandards für große und mittlere Unternehmen zum Teil eingelöst. Die Unterscheidung zu GWÖ-Pionierunternehmen liegt jedoch an der selbst gewählten strategischen gemeinwohlorientierten Gesamtausrichtung auf Menschenwürde, Solidarität, Nachhaltigkeit und Teilhabe. Auf dieser Grundlage werden Unternehmen bewertet als Ausgangspunkt für eine stetige Weiterentwicklung und Optimierung.
Eine spezielle Förderung der Gemeinwohlökonomie ist deshalb als Bestandteil einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Transformation weiter erforderlich.