Antrag oder Resolution: | Attraktives kommunalpolitisches Ehrenamt – ein Aufbruch für mehr Vereinbarkeit und Wertschätzung |
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Antragsteller*in: | Grüne Jugend Baden-Württemberg (dort beschlossen am: 03.10.2023) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 04.10.2023, 20:12 |
V3-051: Attraktives kommunalpolitisches Ehrenamt – ein Aufbruch für mehr Vereinbarkeit und Wertschätzung
Antragstext
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Kommunalpolitisches Ehrenamt und Vereinbarkeit mit Schule, Studium und Ausbildung
Um jungen Menschen die Teilhabe in kommunalen Gremien besser zu ermöglichen, fordern wir, dass neben Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen auch Auszubildende, Schüler*innen und alle Studierenden einen Rechtsanspruch auf Freistellung, für die Ausübung des Mandats, erhalten. Zudem soll für Studierende, ab einer einjährigen Mitgliedschaft in einem kommunalpolitischen Gremium, parallel zum Studium, die Prüfungsfristen sowie die Regelstudienzeit um zwei Semester verlängert werden. Dies ist entscheidend, da aufgrund von festen Sitzungsterminen nicht immer alle erforderlichen Vorlesungen innerhalb der Regelstudienzeit belegt werden können. Des Weiteren ist es an der Zeit, im Hochschulzulassungsgesetz ein kommunalpolitisches Mandat als Grund für eine Ortsgebundenheit anzuerkennen, um die Vereinbarkeit von Studium und Kommunalpolitik besser zu ermöglichen.
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Kommunalpolitisches Ehrenamt und Vereinbarkeit mit Schule, Studium und Ausbildung
Um jungen Menschen die Teilhabe in kommunalen Gremien besser zu ermöglichen, fordern wir, dass neben Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen auch Auszubildende, Schüler*innen und alle Studierenden einen Rechtsanspruch auf Freistellung, für die Ausübung des Mandats, erhalten. Zudem soll für Studierende, ab einer einjährigen Mitgliedschaft in einem kommunalpolitischen Gremium, parallel zum Studium, die Prüfungsfristen sowie die Regelstudienzeit um zwei Semester verlängert werden. Dies ist entscheidend, da aufgrund von festen Sitzungsterminen nicht immer alle erforderlichen Vorlesungen innerhalb der Regelstudienzeit belegt werden können. Des Weiteren ist es an der Zeit, im Hochschulzulassungsgesetz ein kommunalpolitisches Mandat als Grund für eine Ortsgebundenheit anzuerkennen, um die Vereinbarkeit von Studium und Kommunalpolitik besser zu ermöglichen.
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