Da in einem Bebauungsplan die überplante unbebaute Fläche nicht gänzlich als solche erhalten werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass es Festlegungen zur Erhaltung von bestimmten Grünstrukturen und zur ökologischen Aufwertung von Flächen gibt.
Antrag oder Resolution: | Klimaneutral, wirtschaftsstark und lebenswert - unsere Kommune von morgen |
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Antragsteller*in: | LAG Energie (dort beschlossen am: 29.09.2023) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 06.10.2023, 00:52 |
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