SÄ1: Satzungsänderung zu Änderungsantragsfristen
Veranstaltung: | LDK in Weingarten am 14./15.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | SÄ Satzungsändernder Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(25.07.2023) |
Veranstaltung: | LDK in Weingarten am 14./15.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | SÄ Satzungsändernder Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(25.07.2023) Version 2 |
5. Satzungsändernde Anträge müssen mindestens sieben Wochen vor der
Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingereicht und spätestens sechs
Wochen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz der Partei digital
bereitgestellt werden. Andere Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn
der Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingereicht und spätestens
drei Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz der Partei digital bereitgestellt
werden. Änderungsanträge müssen spätestens eine Woche vor Beginn der
Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingereicht und spätestens drei
Tage vor der Landesdelegiertenkonferenz der Partei digital bereitgestellt
werden. Für die Erarbeitung des Landtagswahlprogramms kann der Landesvorstand
davon abweichend eine Frist für Änderungsanträge von 14 Tagen vor Beginn der
Landesdelegiertenkonferenz festsetzen. Er muss diese mit der Einladung bekannt
geben.