Veranstaltung: | LDK in Weingarten am 14./15.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | SÄ Satzungsändernder Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | 43. Landesdelegiertenkonferenz in Weingarten |
Beschlossen am: | 14.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 3 |
Satzungsänderung zu Änderungsantragsfristen
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenversammlung beschließt folgende Änderung (in Fettdruck) der
Landessatzung § 8 Landesdelegiertenkonferenz (LDK), Abschnitt A) Allgemeine
Bestimmungen:
5. Satzungsändernde Anträge müssen mindestens sieben Wochen vor der
Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingereicht und spätestens sechs
Wochen vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz der Partei digital
bereitgestellt werden. Andere Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn
der Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingereicht und spätestens
drei Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz der Partei digital bereitgestellt
werden. Änderungsanträge müssen spätestens eine Woche vor Beginn der
Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingereicht und spätestens drei
Tage vor der Landesdelegiertenkonferenz der Partei digital bereitgestellt
werden. Für die Erarbeitung des Landtagswahlprogramms kann der Landesvorstand
davon abweichend eine Frist für Änderungsanträge von 14 Tagen vor Beginn der
Landesdelegiertenkonferenz festsetzen. Er muss diese mit der Einladung bekannt
geben.
6. Über die Befassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet die
Landesdelegiertenkonferenz. Das gilt auch für dringliche Änderungsanträge.
Satzungsändernde Anträge und Anträge zur Abwahl von Landesvorstandsmitgliedern
können nicht Gegenstand von Dringlichkeitsanträgen sein.