Veranstaltung: | LDK in Weingarten am 14./15.10.2023 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | LAG Grüne Alte (dort beschlossen am: 14.09.2023) |
Status: | Erledigt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: KOM-617 |
Eingereicht: | 16.09.2023, 22:01 |
V7: Verpflichtende Hitzeschutzpläne landesweit
Antragstext
Alle Kommunen bzw. Landkreise in Baden-Württemberg werden verpflichtet, im
Zeitraum eines Jahres einen Hitzeschutzplan zu erstellen. Die Maßnahmen sollten
mindestens die drei folgenden Bereiche umfassen: 1. Einrichtung von
Informationssystemen zu gesundheitlichen Gefährdungen und Verhaltensweisen an
Hitzetagen. 2. das Management von plötzlich auftretenden Extremereignissen zum
akuten Schutz der Menschen an Hitzetagen, Tagen mit Starkregen oder Gewitter 3.
die langfristige Anpassung städtischer sowie auch ländlicher Strukturen zur
Reduktion des Wärmeinseleffekts.
Begründung
Extremwetter ist auch in Baden-Württemberg normal geworden, mit Temperaturen über 30 Grad und destruktiven Wetterumschwüngen, mit Sturm und Starkregen. Hitzewellen sind eine Gefahr für die Gesundheit, vor allem für sensible Personen (Ältere, Kinder) und auch eine Bedrohung für Pflanzen und Tiere. In Baden-Württemberg gibt es inzwischen ein Aktionsbündnis zum Schutz vor Hitze von Gesundheitsministerium, Landesärztekammer und Deutscher Wetterdienst, was zeigt wie wichtig die Zusammenarbeit von Experten auf verschiedensten Feldern ist. Wichtig wäre noch die Einbeziehung von Naturschutzverbänden. Wichtige Maßnahmen, die in Hitzeschutzplänen geregelt werden, können zum Beispiel Baumpflanzungen, Anlegen von Hecken, Begrünungsmaßnahmen, Entsiegelung, Sorge für Wasserspeicherung und Verdunstung sein.
Es gibt einzelne Kommunen wie z. B. Mannheim und Heidelberg, welche bereits Hitzeaktionspläne für ihre Stadt erstellt und teilweise auch schon umgesetzt haben. Wichtig ist uns, dass die Planungen für alle Kommunen verpflichtend sind und bald erfolgen!