Änderungen von WOH zu WOHNEU
Ursprüngliche Version: | WOH |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.09.2018, 21:16 |
Neue Version: | WOHNEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.10.2018, 17:38 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 65 einfügen:
… in lebendigen Quartieren
Wohnraum darf künftig nicht mehr isoliert mit reinen Wohnquartieren bei der Stadt- und Dorfentwicklung geschaffen werden. Eine Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten erzeugt täglichen Verkehr. Mischgebiete hingegen, in denen Wohnen, Gewerbe, Kultur und Soziales stattfindet, bergen zahlreiche Chancen. Sie erzeugen Lebendigkeit.
Vorhandene reine Wohnsiedlungen sollten wenn möglich durch Nachverdichtung nach dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und nach dem Prinzip „Stadt der kurzen Wege“ zu Mischgebieten aufgewertet werden. Das Urbane Gebiet ist für uns Leitbild einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.
Von Zeile 154 bis 155 einfügen:
verfügen, einen Zugang zum Markt zu ermöglichen, werden wir neuen Genossenschaften eine Sicherung durch Landesbürgschaften ermöglichen.
Wir Grünen unterstützen die Gründung von Baugruppen und anderen gemeinschaftlich organisierten Wohnformen, in denen Menschen generationenübergreifend und nachbarschaftsorientiert, auf ein unterstützendes Zusammenleben angelegt, wohnen, arbeiten und leben. Ein Schlüssel dazu kann die vergünstigte Abgabe von kommunalen und Landesgrundstücken an solche Projekte sein.
Von Zeile 172 bis 175:
Projekt 4: Offensive für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
Laut einer Studie von Prognos fehlten im Jahr 2017 bereits 220.000 altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnungen. Bis zum Jahr 2040 wird sich der Fehlbedarf auf knapp 500.000 Wohnungen erhöhen. Dem wirken wir mit mehreren Maßnahmen entgegen:
Anreize für mehr Barrierefreiheit im Neubau
Die Landesbauordnung schreibt für den Bau von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vor, dass die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein müssen. Gerade in Ballungsgebieten und unseren dicht bebauten städtischen Zentren läuft diese Vorschrift aber ins Leere. Denn sobald sich in dem geplanten Neubau auch nur ein winziges Ladengeschäft befindet, handelt es sich nicht mehr um ein „Wohngebäude“, und die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit entfällt. Daher wollen wir die Landesbauordnung so ändern, dass die Verpflichtung, in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein Geschoss barrierefrei zu errichten, für alle Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen gilt.
Programm zum Abbau von Barrieren
Viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wollen auch bei Versorgungs- und Unterstützungsbedarf in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben. Daher werden wir uns für ein Förderprogramm zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand einsetzen. Mit diesem ergänzen wir das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“, so dass sowohl Mieter*innen als auch Vermieter*innen aus Landesmitteln zusätzliche Zuschüsse zur Barrierereduzierung erhalten können.
Anreize für Bauträger schaffen
Wer über die Verpflichtung aus der Landesbauordnung hinaus freiwillig mehr barrierefreien bezahlbaren Wohnraum schafft, den wollen wir im Gegenzug mit der Absenkung des Verkaufspreises oder des Erbpachtzinses bei Baugrundstücken aus dem Bodenfonds Baden-Württemberg unterstützen.
Projekt 4: Landeskompetenzzentrum für bauliche Barrierefreiheit
Von Zeile 339 bis 345:
In Siedlungsgebieten mit knappen Grünflächen sind der Innenentwicklung oft enge Grenzen gesetzt. Insbesondere wenn das Bioklima bereits vorbelastet ist, kann zusätzliche Verdichtung und Versiegelung die Bildung von Hitzeinseln verschärfen und die Lebensqualität empfindlich verschlechtern. Um hier gegenzusteuern, setzen wir auf eine „doppelte Innenentwicklung“: Neben einer baulichen Verdichtung muss auch eine Nachverdichtung und Wir wissen, dass in Städten, Quartieren und in Stadtteilen mit knappen Grünflächen die Innenentwicklung bereits heute an Grenzen stößt.
Auf Grund des Klimawandels gibt es bereits heute verdichtete Gebiete, in denen in heißen Sommern die Temperaturen teilweise fünf Grad oder mehr über denen in angrenzenden Bereichen liegen. Dies führt bereits heute zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beispielsweise bei Kindern, Kranken, Schwangeren oder älteren Menschen. Um hier gegenzusteuern, setzen wir auf eine „doppelte Innenentwicklung“: Neben einer baulichen Verdichtung muss auch eine Aufwertung von Grünstrukturen erfolgen. Entsiegelungs- und Bepflanzungsmaßnahmen am Boden leisten hier
Von Zeile 353 bis 362 löschen:
... in lebendigen Quartieren
Wohnraum darf künftig nicht mehr mit reinen Wohnquartieren bei der Stadt- und Dorfentwicklung geschaffen werden. Eine Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten erzeugt täglich Verkehr. Mischgebiete hingegen, in denen Wohnen, Gewerbe, Kultur und Soziales stattfindet, bergen zahlreiche sozial- und ökologische Chancen. Wir setzen uns dafür ein, dass vorhandene reine Wohnsiedlungen durch Nachverdichtung nach dem Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung” und der ”Idee der Stadt der kurzen Wege” zu Mischgebieten aufgewertet werden.