Sowohl der Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften als auch die Schaffung eines Landeskompetenzzentrums für bauliche Barrierefreiheit sind wichtige Bausteine, um den gerade angesichts des demografischen Wandels stetig steigenden Bedarf an altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum zu decken.
Um den in der o.g. Studie von Prognos (vgl. https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Wohnungsbau/Wohnraum-Allianz/Prognos_Bericht_L-Bank_Wohnraumbedarf_in_BW_Endbericht.pdf) aufgezeigten Mangel zu beheben, brauchen wir aber weitere Maßnahmen.
Das Förderprogramm für Wohngemeinschaften soll für etwa 50 neue Wohnungen für diesen Zweck pro Jahr sorgen. Es handelt es sich bei der Gruppe von Personen, die solche Angebote nachfragt, aber nur um einen Teil derer, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind. Zudem steht dem so entstehenden Angebot ein Bedarf von 486.000 altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen bis zum Jahr 2040 gegenüber.
Mit der angestrebten Änderung der Landesbauordnung sowie mit Anreizen für Bauträger sorgen wir dafür, dass im Neubau mehr barrierefreie Wohnungen entstehen. Barrierefreiheit gehört zwar zum Landeswohnraumförderprogramm. Der Bedarf betrifft aber nicht nur den sozialen Wohnungsbau. Bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum suchen auch alle anderen, die darauf angewiesen sind, oft vergeblich.
Die meisten Menschen erwerben Behinderungen im Laufe ihres Lebens. Wenn möglich, möchten sie auch dann in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben. Zudem wird es kaum möglich sein, alleine durch Neubauten den Bedarf nach barrierefreiem Wohnen zu decken. Deshalb brauchen wir dringend Maßnahmen und Anreize zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand.
Hinweis: alle nachfolgene Projekte erhöhen sich um eine Nummer, in Zeile 91 muss es dann "dreizehn Projekten" heißen.
Kommentare
Hans-Harald Kersten:
Kathrin Vobis-Mink:
Holger Maier:
Holger Maier:
Manfred Kern:
Wilfried Weisbrod:
Maximilian Himberger:
Alexander Link: