Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.LDK-V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | Cornelia Kunkis (KV Schwarzwald-Baar) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: den Programmprozess Landtagswahl und Landesarbeitsgemeinschaften |
Eingereicht: | 08.11.2024, 06:53 |
LDK-V8: Artenschutz stärken, Bürokratie abschaffen
Antragstext
Das Verhältnis von Naturschutz und Jagd soll entbürokratisiert, die
Zuständigkeiten sollen klarer werden: Wir wirken darauf hin, dass
naturschutzrechtlich geschützte, seltene und gefährdete Tierarten künftig nicht
mehr dem Jagdrecht unterstellt werden, bzw. aus dem Jagdrecht herausgenommen
werden. Dies dient neben der Vermeidung von Doppelzuständigkeiten von
Naturschutz und Jagd auch der Entbürokratisierung.
Vor allem Luchs, Wildkatze, Wanderfalke, Auerhuhn, Habicht sowie gefährdete
Entenarten sollten aus dem Jagdrecht (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz)
herausgenommen und Wolf, Goldschakal sowie Biber nicht hineingenommen werden. Im
Falle von Management-Maßnahmen soll für alle diese Arten künftig ausschließlich
das Naturschutzrecht angewandt werden.
Begründung
Seit dem einstimmig gefassten Beschlusses der LDK 2017 (vgl. www.gruene-bw.de/wp-content/uploads/2017/12/GrueneBW-LDK-Beschluss-Natur-und-tierschutzgerechte-Umsetzung-des-Jagd-und-Wildtiermanagementgesetzes.pdf) hat sich in Baden-Württemberg und darüber hinaus bestätigt: Der gut gemeinte Versuch, Naturschutz- und Jagd-Zuständigkeiten in einem Gesetz zu regeln, erweist sich als unpraktisch und bürokratisch. Denn Doppelzuständigkeiten erschweren, verlangsamen und bürokratisieren die erforderlichen Prozesse.
Am Beispiel des Auerhuhnes und den Doppelzuständigkeiten von Forstlicher Versuchsanstalt und Landesanstalt für Umweltschutz zeigt sich hier im Land: Wäre die Zuständigkeit nur bei einer Behörde, könnten die fachlich erforderlichen Maßnahmen für Auerhuhn Schutz genauso wie für Windkraftplanung in Verbindungen mit den Berichtspflichten für die EU-Vogelschutzrichtlinie (zwingend immer die für Naturschutz zuständigen Einrichtungen) deutlich unkomplizierter umgesetzt werden.
In Sachsen wiederum, wurde der Wolf 2019 nach sieben Jahren im Jagdrecht aufgrund von zu viel unnötiger Bürokratie wieder aus der Zuständigkeit der Jagdbehörden genommen. Wolfsmanagement und Entnahmegenehmigungen erfolgen dort jetzt wieder ohne rechtliche Beteiligung der Jagdbehörden.
Die berechtigten Sorgen der betroffenen Schäfer*innen und anderen Landwirt*innen vor Überfällen ihrer Herden durch den Wolf sind sehr ernst zu nehmen. Für unsere naturschutzfachlich hochwertigen von der Beweidung abhängigen vielfältigen, naturschutzfachlich wichtigen Kulturlandschaften sind Schafe und Rinder unverzichtbar. Auch die Interessensvertretungen der Schäfer und anderer Tierhalter sowie Naturschutzverbände beteiligen sich konstruktiv an Lösungen, teils vorbildlicherweise in gemeinsamen Projekten von Landesschafzuchtverband und NABU zum Herdenschutz in Baden-Württemberg, sowie von Badischem Landwirtschaftlichem Hauptrband, Rinderhaltern und Naturpark im Südschwarzwald.
Wir setzen uns dafür ein, dass in Baden-Württemberg weiterhin mit aller Kraft an Strategien für die Sicherheit der Tiere, für umfänglichen finanziellen Ausgleich, klare versicherungsrechtliche Regelungen und Unterstützung der Schäfer*innen und anderen Landwirt*innen auf allen Ebenen gesorgt.
Bereits heute bietet das Naturschutzrecht umfangreiche Möglichkeiten zum Bestands Management bis zu Entnahmen von Vögeln wie Elstern und Tierarten wie Biber.
Ein Gutachten aus dem Bundesumweltministerium weist zudem auf die im Grundgesetz festgelegte alleinige Zuständigkeit des Naturschutzes beim Artenschutz hin.
Wir Grüne stehen für die möglichst enge Kooperation all derjenigen staatlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, die sich mit der Biologischen Vielfalt beschäftigen. Wir setzen uns zugleich für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt und damit einen starken Artenschutz ein, wozu auch die hier vorgeschlagene Entbürokratisierung gehört. Darüber hinaus betonen wir die Bedeutung einer gemeinsamen, aufeinander abgestimmten Beteiligung von Wissenschaft, Wildtierbeauftragten, Jäger*innen, Naturschutzbeauftragten, Landschaftserhaltungsverbänden, Naturschutzverbänden beim Monitoring möglichst vieler Tierarten. Dieses gemeinsame Monitoring und auch gemeinsame Projekte sollen unabhängig von der erforderlichen rechtlichen Trennung der Rechtskreise von Naturschutz und Jagd auf allen Ebenen gefördert und gestärkt werden.
Unterstützer*innen
- Renate Rastätter (KV Karlsruhe)
- Bernd Mettenleiter (KV Ortenau)
- Zoe Mayer (KV Karlsruhe)
- Markus Rösler (KV Ludwigsburg)
- Alexander Schoch (KV Emmendingen)
- Harald Ebner (KV Schwäbisch Hall)
- Diana Pretzell (KV Mannheim)
- Sylvia Pilarsky-Grosch (KV Esslingen)
- Wolf Ohl (KV Ludwigsburg)
- Bettina Lisbach (KV Karlsruhe)
- Angelika Österreicher (KV Stuttgart)
- Sibylle De Mott (KV Böblingen)
- Cornelie Jäger (KV Tübingen)
- Evelyn Roser-Thies (KV Ulm)
- Lisa Kreitmeier (KV Konstanz)
- Ruth Cremer-Ricken (KV Waldshut)
- Susanne Hierschbiel (KV Kurpfalz-Hardt)
- Bernd Murschel (KV Böblingen)
- Dietmar Lust (KV Freudenstadt)