zur Landeswahlversammlung am 24. und 25. Mai 2025 in Heidenheim.
Delegiertenunterlagen
Es werden vor Ort auf den Parteitagen keine Unterlagen ausgegeben. Das heißt, ihr müsst eure Unterlagen selbst mitbringen, ausgedruckt oder digital, auf einem geeigneten Datenträger.
Delegiertenmeldung
Die Delegiertenmeldung erfolgt über den Kreisvorstand bzw. die Kreisgeschäftsstelle. Verwendet dafür
bitte wieder die Anmeldung über SHERPA. Falls ihr diesbezüglich Fragen habt oder Unterstützung benötigt, wendet Euch bitte an Stefan Köhler | stefan.koehler@gruene-bw.de | 0711 99 35 930. Delegierte müssen sich nicht zusätzlich über das Anmeldeportal anmelden.
Elektronische Abstimmungen
Wir werden auch dieses Jahr Abstimmungen mit einem elektronischen Abstimmgerät durchführen.
Das Abstimmgerät und eure Abstimmungskarte dafür erhaltet ihr dieses Mal nicht bei eurer Anmeldung im Foyer, sondern ihr könnt beides später in der Halle abholen. Bitte haltet euer Gerät und eure Karte immer bereit. Bei Verlust der Abstimmungskarte könnt ihr nicht mehr an den Abstimmungen teilnehmen. Eine Bedienungsanleitung für das Abstimmungsgerät liegt den Delegiertenunterlagen bei.
Einlassbestimmungen und Gepäckkontrolle
Am Einlass wird es Taschenkontrollen geben. Bitte beachtet: Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind, dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Die Abgabe größerer Gepäckstücke ist vor Ort möglich und sollte vor dem Eintritt in die Halle erfolgen. Die Gepäckabgabe ist ausgeschildert.
Folgende Gegenstände sind in der Halle verboten:
- Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind
Bitte nutze hierfür die Gepäckabgabe. - Mitgebrachte Getränke und Speisen
- Glasbehälter, Glasflaschen und andere splitternde Gegenstände
- Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse
eingesetzt werden können - Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter
für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase,
ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge - pyrotechnische Erzeugnisse und feuergefährliche Gegenstände
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente, z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare
- Laserpointer, Taschenlampen, Leuchtstäbe, Knicklichter
- sperrige Gegenstände z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle
- Fahnen- und Transparentstangen
- Drogen und Zubereitungen entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes
- Stockschirme („Knirpse“ sind gestattet)
- Helme, Skateboards und sonstiges Sportequipment
- Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die rassistische und
fremdenfeindliche Äußerungen beinhalten - großflächige Spruchbänder (max. 0,6m²), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, etc.
Die Delegiertenunterlagen sind als pdf-Datei nach Bereitstellung auch im Wissenswerk einsehbar unter
https://netz.gruene.de/de/wissenswerk/2025-01/landeswahlversammlung-am-24-und-25-mai-2025-heidenheim