Der aktuelle und seit einiger Zeit gültige Planfestellungbeschluss verknüpft diesen klar mit einer zulässigen Laufzeit der Unterbrechung der Gäubahn-Verbindung während der Bauzeit (zur Gleisneuverlegung) von wenigen Monaten: Die jetzt geplanten mindestens 7 Jahren, ggf. 15 Jahre (oder gar ohne künftige Direktverbindung), die einer Stillegung der Strecke entsprechen, sind in der "Genehmigung" nicht vorgesehen.
Antrag LDK: | Erhalt der Gäubahn: Für klimafreundliche Mobilität und eine echte Verkehrswende! |
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Antragsteller*in: | LAG Mobilität (dort beschlossen am: 12.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.11.2024, 02:24 |
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