Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.LDK-V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | KV Rottweil (dort beschlossen am: 10.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 08.11.2024, 17:03 |
LDK-V9: Für ein Recht auf Reparatur – Einführung eines Reparaturbonus in BaWü
Antragstext
Die LDK möge beschließen: Wir fordern die Einführung eines Reparaturbonus nach
dem Vorbild etwa Österreichs oder Thüringens auch in Baden-Württemberg. Das
Europaparlament hat das Recht auf Reparatur beschlossen. Bei der Umsetzung
fordern wir einen Reparaturbonus für die Verbraucher:innen. Außerdem sollen sich
die Hersteller verpflichten, Ersatzteile mindestens zehn Jahre ab Verkauf
bereitzuhalten.
Begründung
Das Recht auf Reparatur führt zu erheblichen Einsparungen bei Ressourcen und Energie und ist damit ein Beitrag zum Klimaschutz.
Ein Reparaturbonus schafft Anreize, defekte Geräte zu reparieren oder reparieren zu lassen, statt sie wegzuwerfen. Gestärkt würden außerdem die Handwerker vor Ort, die die Reparaturen ausführen.
In Österreich fördert der Staat seit April 2022 die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten mit 50 Prozent der Reparaturkosten, höchstens 200 Euro. Im Internet finden die Verbraucherinnen und Verbraucher das Antragsformular und eine Liste von Firmen, die die Reparatur ausführen können. https://www.reparaturbonus.at/ Ähnlich funktioniert es bereits seit 2021 in Thüringen. https://www.vzth.de/reparaturbonus-thueringen-60994
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- LDK-V9-004 (KV Rottweil (dort beschlossen am: 29.11.2024), Eingereicht)