Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.LDK-V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft, Finanzen und Soziales (dort beschlossen am: 09.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.11.2024, 15:55 |
LDK-V13: Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Antragstext
Das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland
verhältnismäßig gering. Von dem jährlich übertragenen Vermögen im Wert von etwa
250–400 Mrd. EUR betrug das effektive Steueraufkommen bis 2020 ca. 4–8 Mrd. EUR
pro Jahr, im Jahr 2021 ca. 11 Mrd. EUR. Dies entspricht einer effektiven
Besteuerungsquote von ca. 1–4,4 %.
Das Ziel der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ist es, das bestehende System
fairer und ausgewogener zu gestalten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der fairen
Besteuerung sehr großer Vermögen, sodass Erben großer Vermögenswerte künftig
nicht weniger Erbschaftsteuer zahlen als Erben kleinerer Vermögen.
Die vielen Ausnahmen und die zur kompletten Steuerbefreiung führenden
Verschonungsregelungen für Erbschaften die größer sind als 26 Millionen Euro
sollten abgeschafft werden (mit Ausnahme des Schutzes von Familienheimen und der
weiteren in § 13 ErbSt genannten Fälle, wie z.B. Zuwendungen für die
Ausbildung).
- Wir ermöglichen jeder Person, im Laufe des Lebens einen erwerberbezogenen
Lebensfreibetrag von mindestens 1 Mio. EUR steuerfrei zu erben oder
geschenkt zu bekommen - egal in welcher Form (Immobilien, Geld,
Unternehmensanteile etc.). Jede Person kann den gleichen Betrag steuerfrei
erben oder geschenkt bekommen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen
und Zeitpunkt des Erbes oder der Schenkung.
Die LDK Baden-Württemberg möge beschließen, dass ein substanzieller
Reformvorschlag (wie oben) zur Erbschaftsteuerreform in das
Bundestagswahlprogramm 2025 aufgenommen wird. Dieser basiert auf dem
Reformvorschlag der BAG Wirtschaft & Finanzen (https://gruene-bag-wifi.de/wp-
content/uploads/2023/10/231014_Beschluss-ErbSt-Reform-1.pdf).
Begründung
Erfolgt mündlich.