Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.LDK-V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft, Finanzen und Soziales (dort beschlossen am: 09.11.2024) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.11.2024, 15:55 |
LDK-V13: Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Antragstext
Das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland
verhältnismäßig gering. Von dem jährlich übertragenen Vermögen im Wert von etwa
250–400 Mrd. EUR betrug das effektive Steueraufkommen bis 2020 ca. 4–8 Mrd. EUR
pro Jahr, im Jahr 2021 ca. 11 Mrd. EUR. Dies entspricht einer effektiven
Besteuerungsquote von ca. 1–4,4 %.
Das Ziel der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ist es, das bestehende System
fairer und ausgewogener zu gestalten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der fairen
Besteuerung sehr großer Vermögen, sodass Erben großer Vermögenswerte künftig
nicht weniger Erbschaftsteuer zahlen als Erben kleinerer Vermögen.
Wir fordern deshalb eine ernst zu nehmende Erbschaftsteuerreform anzustoßen.
Die vielen Ausnahmen und die zur kompletten Steuerbefreiung führenden
Verschonungsregelungen für Erbschaften die größer sind als 26 Millionen Euro
sollten abgeschafft werden (mit Ausnahme des Schutzes von Familienheimen und der
weiteren in § 13 ErbSt genannten Fälle, wie z.B. Zuwendungen für die
Ausbildung).
Unser Fokus ist die Besteuerung großer Erbschaften.
- Wir ermöglichen jeder Person, im Laufe des Lebens einen erwerberbezogenen
Lebensfreibetrag von mindestens 1 Mio. EUR steuerfrei zu erben oder
geschenkt zu bekommen - egal in welcher Form (Immobilien, Geld,
Unternehmensanteile etc.). Jede Person kann den gleichen Betrag steuerfrei
erben oder geschenkt bekommen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen
und Zeitpunkt des Erbes oder der Schenkung.
- Steuerfrei bleibt das Erbe des Familienheims, Zahlungen für Unterhalt und
Ausbildung etc. (s. § 13 ErbStG).
- Die Erbschaftsteuer soll nur die größten Erbschaften treffen. Wir gehen
davon aus, dass nur 3% der Bürger*innen mehr als 1 Million erben und damit
von der Erbschaftsteuer betroffen sind.
- Wir prüfen derzeit beispielsweise den Vorschlag eines einheitlichen
Steuersatzes von 25% oberhalb des Freibetrags. Hierdurch käme es zu einer
indirekten Progression, d.h. je weniger eine Erbin/ein Erbe den Freibetrag
überschreitet, desto weniger Steuern fallen auch an.
Wer weniger erbt, soll – wie heute schon durch Freibeträge häufig der Fall –
keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Hier prüfen wir die Ersetzung der vielen
unterschiedlichen Freibeträge durch einen einheitlichen erwerberbezogenen
Lebensfreibetrag von mindestens 1 Mio. EUR.
Wir schützen Arbeitsplätze und Unternehmen.
Die Herausforderungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen sind uns sehr
bewusst. Wir wollen Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch kurzfristige
Liquiditätsengpässe wegen zu leistender Erbschaftssteuerzahlungen gefährden.
- Wir sichern den Fortbestand von Unternehmen, indem wir die Stundung der
Steuer für illiquide Vermögensgegenstände (Betriebsvermögen und
Immobilien) z.B. über 15 Jahre ermöglichen. So können jährlich niedrige
Beträge gezahlt werden, die im Regelfall aus Unternehmensgewinnen gedeckt
werden.
- Arbeitsplätze werden nicht gefährdet.
Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommen dem jeweiligen
Bundesland direkt zugute.
Die Erbschaftsteuerreform soll zu einem höheren Steueraufkommen beitragen.
Die LDK Baden-Württemberg möge beschließen, dass ein substanzieller
Reformvorschlag (wie oben) zur Erbschaftsteuerreform in das
Bundestagswahlprogramm 2025 aufgenommen wird. Dieser basiert auf dem
Reformvorschlag der BAG Wirtschaft & Finanzen (https://gruene-bag-wifi.de/wp-
content/uploads/2023/10/231014_Beschluss-ErbSt-Reform-1.pdf).
Begründung
Erfolgt mündlich.