Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 0.LDK-V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 08.12.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Freiwilliger gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten regeln
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg möge
beschließen, sich für einen freiwilligen, gestaffelten Mutterschutz bei
Fehlgeburten einzusetzen.
Schätzungsweise jede dritte schwangere Frau erleidet vor der zwölften
Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt. Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten,
das heißt Geburten, bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren
Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24.
Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu. In diesen Fällen werden
Frauen aber auch nicht automatisch krankgeschrieben. Verliert eine Frau hingegen
ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche oder wiegt das Kind über 500 Gramm,
hat sie ein Anrecht auf Mutterschutz.
Ein freiwilliger, gestaffelter Mutterschutz nimmt Frauen nach einer Fehlgeburt
in den Blick und versetzt sie in die Lage, selbstbestimmt entscheiden zu können,
ob sie einen Mutterschutz zur körperlichen und psychischen Erholung in Anspruch
nehmen möchten. Keine Frau sollte am Tag nach ihrer Fehlgeburt arbeiten müssen.