Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.LDK-V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 08.12.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Tiergerechte Haltung und Transport von Kälbern und Milchkühen in Baden-Württemberg
Beschlusstext
Langstreckentransporte von Kälbern aus Baden-Württemberg beenden
Förderung einer regionalen Kälberaufzucht und Vermarktung
Beendigung der einseitigen Hochleistungszucht
Milchkuhhaltung mit Auslauf und Weidezugang
Keine Tiertransporte in Länder, die gegen EU-Recht verstoßen
Wir Grüne Baden-Württemberg engagieren uns für Verbesserungen bei der Haltung
und dem Transport von Kälbern und Milchkühen und zeigen wichtige Handlungsfelder
auf Landes- und Bundesebene auf.
A. Auf Landesebene:
1. Stärkere Kontrollen von Tiertransporten auf Straßen, besonders auch im
Hinblick auf Transporte von nicht abgesetzten Kälbern.
2. Die muttergebundene Kälberaufzucht bzw. Ammenkuhhaltung bei Milchrindern muss
stärker gefördert werden.
3. Die Entwicklung und Förderung der Aufzucht überzähliger Kälber, die nicht bei
ihren Müttern oder Ammen aufwachsen können, soll sich am "Wertkalb-Projekt" der
Uni Hohenheim orientieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung einer
gemeinsamen Kälberaufzucht verschiedener Höfe, die Ausrichtung der Zuchtziele
auf Zweinutzungsrassen sowie der Aufbau regionaler Vermarktungsketten mit
entsprechendem Gütesiegel.
B. Auf Bundesebene:
4. Die Rinderhaltung soll weitgehend ganzjährigen Weidezugang bieten oder
perspektivisch zumindest ganzjährigen Auslauf im Freien mit ausreichender
Bewegungsmöglichkeit gewährleisten. Hierbei wollen wir die Betriebe so
unterstützen, dass sie eine solche tierrechte Art der Haltung erreichen können.
5. Die Langstreckentransporte von Kälbern, vor allem nach Spanien, auch in Form
von aneinandergereihten Kurzstreckentransporten, soll durch eine Reform des EU-
Rechts beendet werden.
6. Langstreckentransporte von Rindern in die 19 Hochrisikostaaten – Ägypten,
Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan,
Libanon, Libyen, Marokko, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien,
Turkmenistan und Usbekistan – verstoßen gegen geltendes EU-Recht. Wir fordern,
EU-Recht umzusetzen und alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um diese
Transporte zu verhindern.
7. Für die Gesundheit aller Tiere ist es notwendig, die Zuchtziele auf
Langlebigkeit, Gesundheit und Robustheit auszurichten, im Sinne einer Umstellung
auf gesunde „Zweinutzungsrassen“. Dadurch soll eine Abkehr von der
Zuchtausrichtung der Rinderhaltung auf maximale Milch- oder Fleischerzeugung
erfolgen.