Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.LDK-SÄ Satzungsändernde Anträge |
Antragsteller*in: | Stefan Bug (KV Freiburg) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.10.2024, 09:52 |
LDK-SÄ-1: Vereinigung Grüne Alte
Antragstext
Die Unterzeichner:innen beantragen § 3 und § 13 Abs. 1 der Satzung von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg zu erweitern.
§ 13
„1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg hat folgende Vereinigungen: Grüne
und Alternative in den Räten von Baden-Württemberg (kurz: GAR); Grüne Jugend
Baden-Württemberg (kurz: GJBW) und Grüne Alte Baden-Württemberg (kurz GABW).“
§ 3 neue Ziffer 7:
„7. Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Baden-Württemberg gleichzeitig Mitglied der GRÜNEN ALTEN Baden-
Württemberg. Ein Widerspruch oder Widerruf ist möglich und muss gegenüber der
für die Mitgliedschaft zuständigen Ebene in Textform erklärt werden.“
Die jetzige Ziffer 7 wird Ziffer 8.
Begründung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg hat folgende Vereinigungen: Grüne und Alternative in den Räten von Baden-Württemberg (kurz: GAR) und Grüne Jugend Baden-Württemberg (kurz: GJBW).
Inzwischen gibt es in unserer Partei immer mehr Menschen über 60, die in aller Regel nicht mehr im Berufsleben stehen, aber Perspektiven aufgrund ihrer vielfältigen Erfahrungen einbringen können. Sie versammeln sich als „Grüne Alte“ in Orts- und Kreisverbänden, sowie als „LandesArbeitsGemeinschaft“ (LAG) auf Landesebene.
Argumente, die für eine Vereinigung sprechen:
- Da LAGen aber in der Regel inhaltliche Politikfelder (Gesundheit, Mobilität, Energie, Bildung) bearbeiten und Fachlichkeit einbringen, ist der Fokus der Grünen Alten – ähnlich wie bei der GJ – der Lebensabschnitt. Daher sehen wir es als passender an, die Grünen Alten als Vereinigung in der Satzung zu verorten. In den Bundesländern ist dies derzeit unterschiedlich strukturiert. Es gibt LAGen und Landesverbände; auf Bundesebene gab es noch nie eine Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG); seit einem Jahr aber ein Bundesverband „Grüne Alte“, der entsprechende Landesverbände in seiner Satzung vorsieht, um eine Vernetzung der Bundesländer zu ermöglichen.
- Da es immer mehr überparteiliche Seniorengremien (Seniorenräte) gibt, benötigen Sprecher der Grünen Alten mehr Befugnisse, die Belange der Grünen Alten nach außen zu vertreten, als es das Statut für Landesarbeitsgemeinschaften vorsieht.
- Wir sollten eine Vergleichbarkeit mit den Seniorenorganisationen der anderen politischen Parteien herstellen.
SPD: AG 60+:“Die AG SPD 60 plus arbeitet eigenständig: Sie hat einen eigenen organisatorischen Aufbau - analog zum Aufbau der SPD - und sie fasst eigenständige Beschlüsse.“
CDU: Seniorenunion: §10 Abs2 Ziff.5: Der Bundesvorstand leitet die Senioren-Union und führt die Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung durch.
FDP: Liberale Senioren: „Die Liberalen Senioren sind eine eigenständige Vereinigung. Sie steht der FDP nahe und ist frei und unabhängig in ihrer Meinungsäußerung. Die Liberalen Senioren sind in Landesverbände organisiert und nehmen liberaldenkende Frauen und Männer jeden Alters als Mitglied auf.“
Unterstützer*innen
- Manfred Schreiber (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
- Helmut Kiel (KV Freiburg)
- Ilse Ritz (KV Freiburg)
- Reinhard Schüssler (KV Freiburg)
- Karen Däschler (KV Zollernalb)
- Oliver Otte (KV Zollernalb)
- Peter Koderisch (KV Freiburg)
- Walli Gatzke (KV Freiburg)
- Werner Wenning (KV Freiburg)
- Norbert Brinkhoff-Button (KV Freiburg)
- Jutta Gehrig (KV Freiburg)
- Martin Pfenning (KV Freiburg)
- Erwin Feucht (KV Zollernalb)
- Marlis Dittmann (KV Freiburg)
- Ingrid Kristinus (KV Freiburg)
- Gottfried Scharff (KV Freiburg)
- Peter F. Thriemer (KV Zollernalb)
- Karl-Heinz Walker (KV Freiburg)
- Georg Buchholz (KV Freiburg)