Veranstaltung: | Parteitage in Reutlingen am 7. und 8. Dezember 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 0.LWV-FOR Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 20.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.09.2024, 09:48 |
LWV-WO: Wahlordnung für die erste Landeswahlversammlung 2024
Antragstext
(1) Der Landesvorstand schlägt der Landeswahlversammlung eine*n
Versammlungsleiter*in vor. Er schlägt ihr zudem ein mindestquotiert besetztes
Präsidium vor, dem die/der Versammlungsleiter*in angehört. Der Vorschlag des
Landesvorstands soll gesellschaftliche Vielfalt im Sinne des Vielfaltsstatuts
widerspiegeln.
- Zu einem Wahlgang sind als Kandidat*innen alle Personen zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl bei der technischen Antragskommission ihre
Kandidatur angemeldet haben, für die Bundestagswahl passiv wahlberechtigt
sind und keiner anderen Partei angehören. Das Präsidium verkündet den
Bewerbungsschluss für den jeweiligen Wahlgang. Nach Bekanntgabe des
Bewerbungsschlusses für einen Wahlgang durch das Präsidium ist eine
weitere Kandidatur für die entsprechenden Plätze nicht mehr möglich.
- Für die Plätze 1-20 haben alle Kandidat*innen eine Vorstellungszeit von
max. 7 Minuten. In der Fragerunde haben sie zusätzlich max. 3 Minuten zur
Beantwortung eingereichter Fragen. Für die Plätze 21-38 haben alle
Kandidat*innen eine Vorstellungszeit von max. 5 Minuten. In der Fragerunde
haben sie zusätzlich max. 5 Minuten zur Beantwortung eingereichter Fragen.
Es werden maximal 3 Fragen pro Kandidat*in ausgelost und vom Präsidium
verlesen.
(9) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten
Stimmen erhält, mindestens aber von 25 Prozent der Abstimmenden gewählt wurde.
Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten
des 2. Wahlganges statt. Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit. Ist auch
diese ohne Ergebnis, entscheidet das Los.
(10) Es werden jeweils bis zu fünf Plätze im Block gewählt. Zunächst werden die
Frauenplätze (21, 23, 25, 27, 29), danach die offenen Plätze (22, 24, 26, 28,
30) gewählt. Für die Plätze 31 - 38 wird analog verfahren. Es können pro Block
entweder bis zu so vielen Stimmen abgegeben werden, wie Plätze gewählt werden,
oder mit Nein oder Enthaltung gestimmt werden. Das Kumulieren von Stimmen ist
nicht möglich. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen Stimmen erhält. Die Platzierung auf der Liste erfolgt nach
Reihenfolge der Wahlgänge und Anzahl der erreichten Stimmen. Bei
Stimmengleichheit unter gewählten Bewerber*innen gibt es eine Stichwahl zwischen
diesen. Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit. Ist auch diese ohne Ergebnis,
entscheidet das Los.
(11) Werden ein oder mehrere Plätze im ersten Wahlgang nicht besetzt, folgt ein
zweiter Wahlgang. Es können jeweils so viele Stimmen abgegeben werden, wie
Plätze noch zu besetzen sind oder mit Nein oder Enthaltung gestimmt werden. Es
gilt die Reihenfolge der Stimmergebnisse. Gewählt ist, wer die relative Mehrheit
der Ja-Stimmen erhält. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Bei Stimmengleichheit unter
gewählten Bewerber*innen gibt es eine Stichwahl zwischen diesen. Hierbei
entscheidet die einfache Mehrheit. Ist auch diese ohne Ergebnis, entscheidet das
Los. Sollten auch hier ein bzw. mehrere Plätze nicht gewählt werden, wird ein
neuer erster Wahlgang für die betroffenen Plätze eröffnet.
Begründung
Da die Landeswahleversammlung sich noch keine eigenen Geschäftsordnung gegeben hat, werden in dieser Wahlordnung ergänzend zur Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz Verafhren zur Aufstellung geregelt. Zudem enthält die Wahlordnung Vorschläge zur Zahl der Plätze und zur konkreten Durchführung der Vorstellungen und Wahlgänge.