Veranstaltung: | LDK in Sindelfingen am 21./22.09.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Antragsteller*in: | LAG FrauenPolitik (dort beschlossen am: 22.08.2019) |
Status: | Überweisung |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 23.08.2019, 14:20 |
V10: Ausbau der Frauen- und Kinderschutzhäuser und Fachberatungsstellen zu einem flächendeckenden Angebot
Antragstext
Gewalt zeigt sich in vielen Facetten und Bereichen. Jede vierte Frau in Baden-
Württemberg ist von Gewalt durch den (Ehe-)Partner oder (Ex-)Ehepartner
betroffen. Deshalb fordern wir
1. eine flächendeckende Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern in
Baden-Württemberg durch einen bedarfsgerechten Ausbau des Frauenhilfe- und
Unterstützungssystems.
2. die konsequente Fortschreibung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen
und seine Ausrichtung an der Istanbul-Konvention.
3. den barrierefreien Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten für von
Gewalt Betroffene.
4. eine systematische Landesförderung für ambulante, spezialisierte
Fachberatungsstellen in den Bereichen Prostitution und Menschenhandel, häusliche
und sexualisierte Gewalt sowie sexueller Missbrauch in der Kindheit.
5. den Ausbau und Förderung einer verfahrensunabhängigen Beweissicherung bzw.
die vertrauliche Spurensicherung.
6. den Ausbau der Förderungen für sogenannte „Second-Stage-Projekte“.
7. mehr Investitionen in die Präventionsarbeit an Kindertagesstätten, Schulen
und Vereinen.
Begründung
Das momentane Angebot an Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie Fachberatungsstellen ist in Baden-Württemberg bei weitem nicht ausreichend.
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag und schafft verbindliche Rechtsnormen. Die Istanbul-Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu schaffen.Von diesem bedarfsgerechten Angebot ist Baden-Württemberg noch weitentfernt.
Die grün-rote Regierung hat 2014 den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen auf den Weg gebracht. Nun muss dieser konsequent fortgeschrieben werden und sich an der Istanbul-Konvention ausrichten.
Die Konvention empfiehlt, pro 10 000 Einwohner*innen einen Familienplatz in einem Frauen- und Kinderschutzhaus bereit zu halten. In Baden-Württemberg fehlen derzeit 633 Plätze. Betroffene Frauen sollten überall im Land in erreichbarer Nähe Zugang zu einem Frauen- und Kinderschutzhaus haben. Gleiches gilt für die von der Konvention geforderten Fachberatungsstellen. Weder Frauen- und Kinderschutzhäuser noch Fachberatungsstellen sind flächendeckend vorhanden. Das ist für uns GRÜNE inakzeptabel. Nur ein gewaltfreies Leben ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben. Und darauf hat jede*r ein Recht, auch in Baden-Württemberg.
Wir fordern Investitionsprogramme mit ausreichendem Volumen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Auch die Kommunen sind in der Pflicht, den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten und die Präventionsarbeit auszubauen. Dazu gehört, Zugänge zu Angeboten barrierefrei zu gestalten und auch Frauen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen, Suchterfahrung oder mangelnden Sprachkenntnissen gleichermaßen den Zugang zu ermöglichen. Es muss sichergestellt werden, dass nach einem Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus die gewaltbetroffenen Familien bei der Wiedereingliederung in Wohnung und Arbeit unterstützt werden. Deshalb fordern wir den Ausbau der Förderungen für sogenannte "Second-Stage-Projekte". Wir erwarten eine systematische Förderung für ambulante, spezialisierte Fachberatungsstellen in den Bereichen Prostitution und Menschenhandel, häusliche und sexualisierte Gewalt sowie sexueller Missbrauch, psychische und körperliche Gewalt in der Kindheit durch das Land Baden-Württemberg. Rechtsmedizinische Gutachten werden auch bei Gewalterfahrungen meist erst im Rahmen angezeigter Straftaten und bereits eingeleiteten Gerichtsverfahren erstellt. Wir fordern den Ausbau einer verfahrensunabhängige Beweissicherung beziehungsweise die vertrauliche Spurensicherung.
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Ausbau der Präventionsarbeit an Kindertagesstätten und Schulen. Fortbildungen für Betreuungs- und Lehrkräfte sowie die Sensibilisierung in Vereinen trägt zur Verhinderung von Gewalt bei. Denn Gewalt zeigt sich in unterschiedlichen Formen. Sexistische Bemerkungen, anzügliche Sprüche, oder sogar körperliche Belästigung hat fast jede Frau schon erlebt. Viel zu oft ist das eigene Zuhause ein gefährlicher Ort für Frauen. Die meisten Übergriffe geschehen durch Ehemänner, Verwandte und Freunde. Auch in Baden-Württemberg.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- V10-002 (Andy May (Karlsruhe-Land KV), Zurückgezogen)