Veranstaltung: | LDK in Sindelfingen am 21./22.09.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | V Sonstige Anträge und Resolutionen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Eingereicht: | 20.09.2019, 22:16 |
Grüne Position zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“
Beschlusstext
Wir erleben gerade das größte globale Artensterben seit dem Ende der
Dinosaurier. Eine Million Arten drohen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten
auszusterben. Auch unsere Natur hier im Land ist bedroht: Zwei von fünf
heimischen Arten sind gefährdet. Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
begrüßen deshalb das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Uns eint das Ziel, die
Artenvielfalt wirksam zu schützen. Wir freuen uns sehr darüber, dass sich
derzeit so viele Bürgerinnen und Bürger für biologische Vielfalt und Artenschutz
stark machen. Wir Grüne haben die Möglichkeiten für mehr direkte Demokratie in
Baden-Württemberg ausgebaut und freuen uns, dass diese Instrumente genutzt
werden. Das Volksbegehren macht darüber hinaus deutlich, dass die Belange des
Natur- und Artenschutzes in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind.
Wir sind stolz auf das, was Grüne in der Landesregierung für den Artenschutz
bereits erreicht haben. Seit unserem Regierungsantritt im Jahr 2011 haben wir
den Erhalt der biologischen Vielfalt ins Zentrum der Politik gerückt. Diesen
Pfad gehen wir konsequent weiter. Es ermutigt uns, dass die Ziele des
Volksbegehrens in dieselbe Richtung gehen. An vielen von ihnen, wie der Stärkung
des Biotopverbundes und der Pestizidreduktion, arbeitet die grün-geführte
Landesregierung bereits. Die Regelungen des Volksbegehrens zum gesetzlichen
Schutz von Streuobstbeständen, zum Biotopverbund, zur Ausweitung des
ökologischen Landbaus und zur Pestizidreduktion sind ein wichtiger Beitrag zum
Erhalt der Biodiversität im Land.
Gleichzeitig sieht die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen
Baden-Württemberg Probleme, Klärungs- und Handlungsbedarf bei der Umsetzung des
geplanten Pestizidverbots in Schutzgebieten (§ 34 Naturschutzgesetz). Die
Regelung bedeutet eine Ausweitung des Pestizidverbots auf schätzungsweise ein
Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche Baden-Württembergs. Unter
Pestizide fallen hierbei nicht nur chemisch-synthetische Wirkstoffe, sondern
auch Mittel, die in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden.
Konventioneller und ökologischer Landbau sind also von diesem Verbot beide
betroffen, insbesondere der Anbau von Wein, Obst und Gemüse – alles drei findet
häufig in Landschaftsschutzgebieten statt.
Wir werden die Landwirtschaft als Produzenten unserer wertvollen regionalen
Lebensmittel weiter fördern. Viele Landwirt*innen sind Partner*innen im
Naturschutz und in der Landschaftspflege. Für die im Land weit verbreiteten
Sonderkulturen (Obstbau, Spargel, Weinbau, Hopfen) würde die Regelung erhebliche
Herausforderungen bedeuten. Nach einer ersten Einschätzung des
Umweltministeriums sind die im Volksbegehren vorgeschlagenen Ausnahmen nur mit
großem Verwaltungsaufwand und Zeitverzug umsetzbar.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung und die Fraktion GRÜNE im
Landtag von Baden-Württemberg auf, mit den Initiatoren des Volksbegehrens in
einen Dialog zu treten, um nach Möglichkeiten zu suchen, das Pestizidverbot in
Schutzgebieten praxistauglicher zu gestalten. Eine naturverträgliche
Landwirtschaft muss auch in Schutzgebieten weiterhin möglich sein. Das heißt
auch, dass naturverträgliche Landwirtschaft weiterhin befördert und gefördert
werden muss.
Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg sehen gleichzeitig die Notwendigkeit für
noch weitreichendere Maßnahmen für einen umfassenden Artenschutz. Die massive
Ausbreitung von sogenannten „Schottergärten“, zunehmende Lichtverschmutzung,
Flächenverbrauch und der noch immer fehlende landesweite Biotopverbund sowie die
immer noch zu hohen Nährstoffeinträge zeigen weiteren Handlungsbedarf für den
Arten- und Insektenschutz. Das wollen wir aufgreifen und zu den
Umsetzungsmöglichkeiten mit den Initiator*innen des Volksbegehrens in einen
Dialog eintreten.
Begründung, warum der Antrag nicht fristgerecht gestellt werden konnte
erfolgt mündlich
Inhaltliche Begründung
erfolgt mündlich